2,1 Milliarden Euro für beide Bauprojekte
Beide Vorhaben, der Bau der MHH und der Bau der UMG, sollen unterm Strich 2,1 Milliarden Euro kosten. Der Landesrechnungshof hat diese Zahl wiederholt bezweifelt, zuletzt vor wenigen Wochen bei der Vorlage des Jahresberichts für 2020. Er rechnet mit 5 Milliarden Euro. Im Topf des Sondervermögens für diesen Zweck befinden sich derzeit nur gut eine Milliarde Euro. Angesichts dieser Debatte ist die Dachgesellschaft umso stärker auf der Hut gewesen, die Einhaltung der Kostenvorgaben streng zu prüfen.Lesen Sie auch: Landesregierung denkt über private Investoren für die Uni-Kliniken nach Thümler stoppt Neubau von Bettenhaus und OP der Uniklinik Göttingen
Hier kam es im Fall der UMG offensichtlich zu einem gravierenden Fehler: Die UMG hat – wohl entgegen der Vorgabe – den schon genehmigten Neubau eines Bettenhauses und den eines OP-Saales zusammengefügt und dafür einen Generalunternehmer gesucht. Mit dieser Verfahrensänderung sind die Vergabevorschriften wohl verletzt worden, eine Beschwerde eines unterlegenden Bieters hätte damit eine erhebliche Verzögerung nach sich gezogen. Außerdem hieß es, die vorgegebenen Kosten seien bei der Vorauswahl eines Unternehmens mit diesem Schritt um mehr als 100 Millionen Euro überschritten worden. Die UMG soll sich damit rechtfertigen, dass der Fehler auf dem falschen Rat eines beratenden Rechtsanwaltsbüros beruht habe. Bettenhaus und OP künftig in einer Ausschreibung Wie es heißt, will die UMG heute das Ausschreibungsverfahren aufheben – und künftig Bettenhaus und OP nicht mehr getrennt, sondern von vornherein zusammen ausschreiben. So seien ganz andere und deutlich bessere funktionale, klinische, technische und organisatorische Beziehungen möglich als im Ursprungskonzept, heißt es. Offenbar schwingt aber auch die Hoffnung mit, die Vorgaben einer Kostenbegrenzung einzuhalten. Wie verlautet, sind diese in der ersten Ausschreibung offenbar nicht ausreichend vermerkt und beachtet worden. Dass bei dem Neustart der Suche nach einem Generalunternehmer nun ganz offenkundig die Bedingungen nicht geändert werden und kein Wechsel zu ÖPP angestrebt wird, hängt wohl mit einer Grundsatzentscheidung der SPD/CDU-Koalition zusammen.
Zwar wird dort der Vorteil von ÖPP erkannt, ein Projekt rascher durchziehen zu können und nicht an der Unterteilung in Bauabschnitte festhalten zu müssen. Dies sei aber mit dem Modell der Sondervermögens auch möglich. Entscheidend sei, heißt es, dass der Staat sich das Geld derzeit viel zu günstig leihen kann, sodass ein privater Geldgeber mit so einer Investition kaum die nötige Rendite erwirtschaften könne. Außerdem bestehen gegen ein Modell, das einem Privatunternehmer die Investition aufbürdet und für das der Staat dann ein monatliches oder jährliches Nutzungsentgelt aufbringt, auch verfassungsrechtliche Bedenken. Solange in einem solchen hypothetischen Fall die Altschulden von MHH und UMG nicht vorher abgegolten wären, könnte man von einer Umgehung der Schuldenbremse reden. Tatsache bleibt allerdings: Nach bisherigem Finanzplan würde es bis 2034 dauern, bis die 2,1 Milliarden Euro an nötigen Investitionen im Landesetat bereitstünden – eine Summe, von der der Rechnungshof behauptet, sie decke nicht einmal die Hälfte des Bedarfs für die Sanierung der beiden Uni-Kliniken.

