21. März 2017
Kommentar

Transparenzgesetz: Die Grenzen der Offenheit

Darum geht es: Aus den Kommunen regt sich Protest, von den Sparkassen auch. Das neue „Transparenzgesetz“, mit dem Rot-Grün die Zugänge der Bürger zu internen Dokumenten der Verwaltung erleichtern will, erntet nicht nur Zustimmung. Ist das Vorhaben noch zeitgemäß? Ein Kommentar von Klaus Wallbaum. Als Rot-Grün 2013 angetreten war, lautete eine ihrer wichtigsten Parolen: „Wir wollen mehr Transparenz wagen.“ Sozialdemokraten und Grüne stellten sich demonstrativ auf die Seite derer, die für stärkere Bürgerbeteiligung kämpften – gegen die Konservativen, die sich angeblich gegen allzu neugierige Blicke von außen abschotteten. Es sei dahingestellt, wie berechtigt der Ansatz seinerzeit war, ob es das damals beschriebene Defizit an Bürgerbeteiligung tatsächlich gegeben hat oder ob das nur einfach behauptet worden war. Viel wichtiger ist heute ein anderer Befund: Der Ruf nach mehr Transparenz und mehr Bürgerbeteiligung kommt auch rot-grünen Politikern, die das jahrzehntelang als ihr Leib-und-Magen-Thema definiert hatten, offensichtlich nicht mehr so leidenschaftlich wie damals über die Lippen. Das neue Transparenzgesetz, auch „Informationsfreiheitsgesetz“ genannt, wird gegenwärtig von Rot-Grün nicht mehr so gefeiert wie noch im Jahr 2013. Ob das an den Vorbehalten von Verbänden und Kommunen liegt, aktuell haben sich der Sparkassenverband und die Kommunalverbände kritisch geäußert? Wohl weniger, denn damit hat man rechnen müssen. Die Gründe für die wachsende Skepsis, die auch bei Rot-Grün gegenüber einer ausgeweiteten Bürgerbeteiligung zu bemerken ist, liegt vielmehr an einem Bedeutungswandel der Öffentlichkeit. Eine jahrzehntealte Gleichung, die gerade im linken politischen Spektrum gepflegt wurde, lautete: Die Behörde ist böse, der auskunftsbegehrende Bürger ist gut und muss gefördert werden. Je direkter und unmittelbarer die Bürgerbeteiligung und Mitwirkung, desto besser sollte alles sein. Nun merkt man, international, wie immer öfter Schindluder mit Informationen getrieben wird – vor allem dann, wenn diese nicht fachkundig bewertet und eingeordnet, sondern einfach nur verbreitet, also „ins Netz gestellt“ werden. Dass in Niedersachsen künftig jeder Bürger auch ohne ein besonders begründetes Interesse an interne Informationen der Verwaltung gelangen kann, ist im Zeitalter von zweifelhaften Bloggern, extremistischen Internet-Foren und Fake-News nicht mehr nur begrüßenswert, sondern zunehmend bedenklich. Was geschieht, wenn nicht der Idealtyp des aufgeklärten Bürgers die Gutachten, Stellungnahmen und Expertisen aus der staatlichen Verwaltung aufnimmt, sondern jemand, der die Information ganz bewusst sinnentstellend weiterverbreiten möchte – vielleicht in der Absicht, eine Kampagne zu befeuern? Möglichst große Transparenz der staatlichen Bürokratie gegenüber jedermann ist kein Wert an sich. In der parlamentarischen Demokratie müssen sich die Behörden weitgehend gegenüber den Parlamenten öffnen, dafür sind die Volksvertreter gewählt – und über Jahrzehnte haben sich die Parlamente in Deutschland auch in ihrer seriösen Kontrollarbeit bewährt. Der politische Betrieb, also Parlament, Regierung, Verwaltung und Justiz, muss sich zudem gegenüber der freien Presse öffnen. Es gibt seriöse und weniger seriöse Medien, aber insgesamt haben Zeitungen, Rundfunk- und Fernsehsender in den vergangenen Jahrzehnten gezeigt, dass auch sie ihrer Kontrollfunktion gerecht werden – nicht zuletzt wegen ihrer Fähigkeit, Nachrichten einzuordnen und zu gewichten, das Wichtige von dem Unwichtigen unterscheiden zu können. Transparenz ist ein lohnenswertes Ziel, ohne Bürgerbeteiligung kann eine Demokratie nicht funktionieren. Eine „gläserne Behörde“ aber, die sämtliche internen Vorgänge ungefiltert nach außen trägt, kann rasch zum Angriffsziel von Kräften werden, die das Mittel der Transparenz nur nutzen, um das System zu schwächen. Deshalb ist es auch gut, dass der rot-grüne Gesetzentwurf seine Grenzen hat, dass große Teile der Behörden, etwa der Sicherheitsapparat, von der Informationspflicht an jedermann ausgeklammert bleiben. Weniger ist manchmal mehr.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #55.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum