3. Feb. 2021 · 
Soziales

Stufenplan sieht vor: Vermutlich ab März sind Lockerungen in Schulen und Geschäften möglich

Die Landesregierung hat sich gestern auf den Entwurf eines Stufenplans (Stufi) verständigt, der eine schrittweise Lockerung der Corona-bedingten Beschränkungen vorsieht – für den Fall, dass die Inzidenz von 50 (50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen) landesweit unterschritten wird. Der zwischen Staatskanzlei und Wirtschaftsressort entwickelte Entwurf sieht genau vor, was geschehen kann und soll, wenn die Pandemie gemessen an dieser Zahl nur noch geringere Ausmaße hat. Dabei ist allerdings stets noch ein zweiter Faktor entscheidend, nämlich der sogenannte R-Wert, der beschreibt, wie viele Personen gegenwärtig von einem Infizierten angesteckt werden können. Er soll unter 0,8 liegen. Ministerpräsident Stephan Weil und die Minister Bernd Althusmann (Wirtschaft), Grant Hendrik Tonne (Kultus) und Carola Reimann (Soziales) stellten die Konzeption vor. Weil sagte, er rechne nicht bis 15. Februar mit einer Inzidenz, die unterhalb von 50 liegt – die Beschränkungen könnten sich also länger hinziehen. Die bisherigen Auflagen sind bis 15. Februar befristet. Die Landesregierung will ihr Konzept jetzt breit diskutieren und bevorzugt nach den Worten von Weil und Althusmann eine bundesweite Festschreibung, die nächste Ministerpräsidentenkonferenz befasst sich planmäßig am 10. Februar mit dem Thema.

    Der Stufenplan sieht nun folgende Veränderungen vor:

Schulen: Bis Ende Februar soll die bisherige Regel (Wechsel zwischen Präsenz- und Heimunterricht in den Grundschulen, Befreiung von der Präsenzpflicht, ausschließliches Homeschooling in anderen Schulformen) vermutlich bleiben. Vier Wochen vor den Osterferien, also Anfang März, soll der Wechselunterricht für alle Schüler wieder möglich werden – vorausgesetzt, der Inzidenzwert lässt das zu. Beim Absinken der landesweiten Inzidenz unter 25 wird auch wieder normaler Präsenzunterricht als Regelfall möglich. Ausdrücklich soll es erlaubt werden, ab einer landesweiten Inzidenz unter 50 auch regional zu differenzieren – also etwa in Emden mit einer regionalen Inzidenz unter 10 auch wieder normalen Präsenzunterricht in der früher üblichen Form zuzulassen (allerdings mit Maskenpflicht).

Gastronomie und Einzelhandel: Wenn die landesweite Inzidenz 50 unterschreitet und der R-Wert unter 0,8 liegt, sollen Gaststätten wieder öffnen dürfen, Abstandsgebote bleiben. Bei der Inzidenz unter 25 sollen auch wieder Saalveranstaltungen mit bis zu 100 Gästen erlaubt sein. Bleibt die Inzidenz über 50, soll weiterhin nur der Außer-Haus-Verkauf in Gaststätten gestattet sein. Ähnliches gilt für den Einzelhandel und das Handwerk, also etwa Friseure, sowie für touristische Übernachtungsangebote. Anders als bei den Schulen sollen hier aber Kreise und kreisfreie Städte, die eine noch geringere Inzidenz haben, nicht von sich aus weitere Lockerungen verhängen können (und damit Besucherströme aus anderen Gegenden anlocken können). Weil sagte, das Recht der Abweichung in den Kreisen beziehe sich nur auf Verschärfungen, nicht auf Erleichterungen.

Impfungen und Schnelltests: Reimann erklärte, bis Ostern könnten vermutlich nur Menschen in der ersten Priorität (über 80-Jährige, Pflegepersonal, medizinisches Personal) geimpft werden. Ein Drittel der Bewohner in den Pflegeheimen habe bereits die vollständige Corona-Impfung erhalten. Erst acht der 50 landesweiten Impfzentren haben regulär ihre Arbeit begonnen. Beim neuen Impfstoff Astrazeneca, der nicht Älteren verabreicht werden soll, komme nun zunächst das Klinikpersonal in Betracht, ebenso die Polizisten. Weil sagte, er habe sich das auch für die Lehrer gewünscht, aber das sei im Entwurf der Verordnung des Bundes bisher nicht vorgesehen. Das Land arbeite daran, Corona-Schnelltests für alle Lehrer und Erzieher anzubieten.

Kontaktverbote: Bei einer Inzidenz von über 50 soll die bisherige Vorgabe gelten: Treffen mit maximal einer weiteren Person im eigenen Haushalt oder in der Öffentlichkeit (ohne Maske und 1,50-Meter-Abstand). Wird die Inzidenz unterschritten, sollen maximal 5 Personen oder zwei Haushalte sich treffen können, bei einer Inzidenz von weniger als 25 sogar zehn Personen. „Wir werden darüber diskutieren, ob es in Kreisen mit geringen Inzidenzen regionale Ausnahmen geben kann“, sagte Weil. Das Regierungskonzept sieht diese bisher nicht vor.

Dieser Artikel erschien in Ausgabe #021.
Martin Brüning
AutorMartin Brüning

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