11. Feb. 2018 · 
Bildung

Streit um Kindergartengeld: Alle blicken auf mögliche Hilfe vom Bund

Der Ton verschärft sich – und just in diesem Moment hat es bei einem der Partner noch einen Wechsel gegeben. Bei den Verhandlungen zwischen der Landesregierung und den Kommunalverbänden über die Kindergarten-Zuschüsse wird auf Seiten des Städtetages künftig Lüneburgs Oberbürgermeister Ulrich Mädge (SPD) an der Spitze stehen, nicht mehr sein Amtskollege aus Salzgitter, Frank Klingebiel (CDU). Der Grund ist ein turnusmäßiger Wechsel, den der Städtetag bei der jüngsten Tagung des Präsidiums vollzogen hat. Der Städtetag vertritt 123 Kommunen, vor allem die mittleren und größeren Städte, während sich die kleineren Städte eher im Städte- und Gemeindebund zusammengeschlossen haben. Die personelle Neuerung ist allerdings ohne Einfluss auf die Verhandlungsposition, denn schon bisher haben Mädge und Klingebiel gemeinsam die Gespräche geführt, dies dürfte dann auch künftig so sein. Gleichzeitig aber deutet manches darauf hin, dass Land und Kommunen sich – zumindest offiziell – nicht gerade annähern. In dieser Woche, heißt es, nimmt man wieder vorsichtig Tuchfühlung auf. Außerdem gehen neugierige Blicke nach Berlin, denn der Bund könnte dem Land helfen, das könnte eine Verständigung erleichtern. In den ersten Gesprächen im Januar war man noch optimistisch gewesen, die Landesregierung zeigte sich auch überaus entgegenkommend. Es geht dabei um die Frage, wie die Kommunen für den Wegfall der Elternbeiträge, die ab August bevorstehen, entschädigt werden sollen. Das Kultusministerium hatte dafür zunächst eine Pauschale angeregt. Als die Kommunen dann nachrechneten und feststellten, dass dies Geld nicht reicht, fand sich Kultusminister Grant Hendrik Tonne zu einem Systemwechsel bereit: Statt bisher 20 Prozent Personalkostenzuschüsse für die Kindergärten könne das Land künftig etwa 52 Prozent zahlen. Dann wäre die Erstattung für ausfallende Elternbeiträge zu den bisherigen Zuschüssen hinzugerechnet, gleichzeitig aber – und das ist der Charme – wäre alles dynamisiert. Bei jeder Kostensteigerung würde automatisch der Zuschuss des Landes steigen. Diese Idee hatte dann aber doch nicht zu einer raschen Einigung geführt, da die Kommunen nach einem ersten Durchrechnen des neuen Vorschlags meinten, 52 Prozent reiche „hinten und vorne nicht“, das Land aber plötzlich kein Entgegenkommen mehr zeigte. Vor allem Finanz- und Kultusministerium bremsten. Finanzminister Reinhold Hilbers trat dann noch mit der Forderung auf, mit den Kommunen müsse generell über die Finanzbeziehungen von 2020 an verhandelt werden – und zwar in dem Sinne, dass diese von ihren für dann erwarteten Mehreinnahmen etwas an das Land abtreten. Darauf reagierten Kommunalvertreter verschnupft – und so kam über diesen Nebenkriegsschauplatz auch das Gespräch über die Kindergartenzuschüsse nicht mehr voran. Eine Hilfestellung könnte jetzt der schwarz-rote Koalitionsvertrag der Bundesregierung geben. Die Kommunen wollen, dass das Land bis zum Ende der Wahlperiode zwei Drittel der Personalkosten für die Kindergärten trägt, also 66 Prozent statt 52 Prozent. Nun haben Union und SPD in Berlin sich verständigt, den Ländern Geld für die Beitragsfreiheit der Kindergärten zu geben. Nach ersten Schätzungen stünde Niedersachsen jährlich ein Betrag von 80 Millionen Euro zur Verfügung. Wenn man das auf die Fördersumme umrechnen würde, kämen 59 Prozent heraus. Das in Aussicht gestellte Bundesgeld könnte dem Land also helfen, den Kommunen noch einen Schritt entgegenzukommen. Falls das nicht geschieht, so hat Finanzminister Hilbers vergangene Woche noch einmal angekündigt, werde es eine „Spitzabrechnung“ geben – das bedeutet: Jede Kommune würde nur das erstattet bekommen, was sie bisher an Elternbeiträgen eingenommen hat und von August an nicht mehr einnehmen wird. Der neue Städtetag-Präsident Mädge erklärte allerdings, damit nicht einverstanden zu sein: „Sollte sich das Land wider Erwarten für diesen Weg entscheiden, wird es von Mitgliedern des Städtetages Klagen auf Kostenerstattung geben.“ Im Übrigen sei der Städtetag dafür, bei der Kostenerstattung auch die Bemessungsgrundlage zu erweitern – auch die Kosten für Vertretungskräfte und mögliche Tarifsteigerungen müssten angepasst werden.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #28.
Martin Brüning
AutorMartin Brüning

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