Franziska Schwarz (SPD), Bürgermeisterin von Bad Gandersheim, geht in die nächste Instanz. Das Verwaltungsgericht Göttingen hatte ihre Wiederwahl zur Bürgermeisterin im Jahr 2021 für ungültig erklärt, da die Richter es als erwiesen ansahen, dass die SPD-Kandidatin im Wahlkampf ihre Neutralitätspflicht verletzt habe.

Es ging um den Vorwurf, sie sei bei sogenannten „Gesprächen über den Gartenzaun“ nicht deutlich genug als Kandidatin aufgetreten, sodass der Eindruck entstanden sei, sie habe als Amtsperson agiert. Schwarz bestreitet das und betont, die Rollen der Bürgermeisterin und der Bürgermeister-Kandidatin stets klar voneinander getrennt zu haben. Das Urteil des Verwaltungsgerichts beschädige ihre Reputation als Bürgermeisterin, daher gehe sie nun dagegen an.