
Wilfried Engelke, FDP-Ratsherr im Rat der Landeshauptstadt Hannover, hat von einem „Sieg der Gerechtigkeit“ gesprochen. Dieser könnte für ihn von kurzer Dauer sein. Das Verwaltungsgericht Hannover hat jetzt entschieden, dass die Rechtsauffassung der FDP zutreffend ist. Bei der Frage, ob bei der Bemessung der Ausschuss-Sitze die Landeshauptstadt vom Verfahren d’Hondt abweichen und ein anderes, kleine Parteien begünstigendes Verfahren anwenden sollte, hatten sich SPD, CDU und Grüne im Rat enthalten – nur die FDP und Vertreter anderer kleinerer Parteien stimmten dafür.
Basis war ein Antrag der FDP gewesen. Am Ende standen 15 Ja-Stimmen einer großen Mehrheit von Enthaltungen gegenüber. Die FDP argumentierte, die Enthaltungen dürften nicht gewichtet werden, das Anliegen der FDP habe also mit den 15 Ja-Stimmen eine Mehrheit bekommen. Die Stadtverwaltung interpretierte das anders und sah eine Niederlage der FDP. Das Verwaltungsgericht Hannover hat sich nun für die Rechtsauffassung der FDP entschieden. Nun kann die Ratsmehrheit nach diesem Urteil allerdings den Fall einfach heilen, indem sie einen neuen Beschluss herbeiführt und mehrheitlich das Verfahren nach d’Hondt festlegt. Das wäre problemlos möglich – und der Gerichtserfolg der FDP wäre wirkungslos.