16. Dez. 2015 · 
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Steilvorlage

(rb) Hannover. Ein Antrag der Freien Demokraten zur Aktuellen Stunde am Dienstagmorgen im Landesparlament hat sich zu einer regelrechen Steilvorlage für die rotgrüne Regierungskoalition entwickelt. Die Kritik der FDP am Verhandlungsergebnis zur Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern nach Auslaufen des Länderfinanzausgleichs ab 2020 hat SPD, Grünen und vor allem Finanzminister Peter-Jürgen Schneider die Gelegenheit gegeben, das aus ihrer Sicht optimale Ergebnis noch einmal abzufeiern. Insbesondere der Vorwurf, die Länder hätten die Rechnung zu Lasten Dritter, nämlich des Bundes, gemacht, verfing dort überhaupt nicht. Vielmehr konnte Schneider wie zuvor der Haushälter der Grünen, Gerald Heere, die in den nächsten Jahren dynamisch wachsenden Einnahmen des Bundes aus dem Solidaritätsbeitrag ins Feld führen, denen entsprechend stark sinkende Leistungen des Bundes an die Länder, insbesondere an die ostdeutschen Länder, gegenüberstehen. Eine finanzielle Beteiligung des Bundes an der künftigen Finanzausstattung der Länder habe daher nie in Frage gestanden, auch nicht beim Bund, sagte Schneider. Dass die westdeutschen Flächenländer bei der Neuverteilung schlechter dastehen als die ostdeutschen sowie die Stadtstaaten mit ihren ganz eigenen Problemlagen und die besonders finanzschwachen Länder wie Bremen und das Saarland, liege in der Systematik begründet, die für die Neuverteilung der Finanzmasse gewählt worden sei. Damit stehe Niedersachsen in einer Reihe mit Ländern wie Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. Der Finanzminister ist im Gegensatz zu den Haushaltsexperten von FDP und CDU fest überzeugt, dass er für das Land sogar sehr gut verhandelt habe. Netto springen demnach jährlich rund 450 Millionen Euro für Niedersachsen heraus, darunter allein 130 Millionen Euro aus der Förderabgabe, die das Land künftig nur noch zu einem Drittel in die Umsatzsteuerverteilung einbringen muss und nicht mehr komplett. Zudem profitiere Niedersachsen von der neuen Forschungs-Bundesergänzungszuweisung, die kein Fachprogramm sei, sondern eine allgemeine Zuweisung an das Land (62 Millionen Euro) als Ausgleich dafür, dass manche Länder einen unterdurchschnittlichen Anteil an der institutionellen Förderung der Forschung haben, erläuterte der Finanzminister. Bei einem Aufkommen aus dem „Soli“ für den Bund von 18 Milliarden Euro könne bei einem Anteil von 6,5 Milliarden Euro nicht von einer unverschämten Forderung der Länder gesprochen werden, zumal die Aufgaben der Länder in den vergangenen Jahr deutlich stärker gestiegen seien als beim Bund, betonte Schneider.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #233.
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