3. Apr. 2024 · 
Landwirtschaft

Staudte wirbt in Brüssel für flexiblere Regeln bei der ASP-Quarantäne

Niedersachsens Agrarministerin Miriam Staudte (Grüne) hat in Brüssel Vorschläge für einen anderen Umgang mit der „afrikanischen Schweinepest“ (ASP) vorgelegt. Gemeinsam mit zahlreichen Verbandsvertretern – vom Landkreistag bis zum Bauernverband – suchte die Ministerin vor kurzem den Dialog mit Vertretern der Europäischen Kommission. Niedersachsen hatte sich zwar gut auf einen möglichen Ausbruch der ASP vorbereitet. Doch als es dann im Juli 2022 so weit war, kam vieles anders als erwartet. Betroffen war damals nämlich kein freilebendes Wildschwein, sondern ein Hausschweinbestand im Emsland.

Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte setzt sich für flexiblere Regeln bei der ASP-Bekämpfung ein. | Foto: brauers.com, Canva, Montage: Rundblick

In Folge des Ausbruchs der für die Tiere tödlichen Krankheit griff das harte Regelwerk der EU für einen derartigen Seuchenfall und traf die an Schweinehaltung reiche Region extrem hart. Im Nachgang wollte man deshalb nach Wegen suchen, die den Betrieben mehr Freiheiten ermöglichten, ohne die Schutzwirkung zu verwässern. Im Parlament hatte die CDU-Fraktion bereits versucht, eigene Vorschläge an das Ministerium zu adressieren, war mit diesem Ansinnen aber an der rot-grünen Mehrheit gescheitert. Mit sechs konkreten Ansätzen zum Umgang mit einem ASP-Ausbruch in einem Hausschweinebetrieb in einer zuvor ASP-freien Zone ist Niedersachsen nach Brüssel aufgebrochen – und wird auch weiterhin dafür werben:

Dauer der ASP-Sperrzone verkürzen: Bricht die Tierseuche in einem Hausschweinbestand aus, kennt das EU-Recht derzeit zwei verschiedene Regeln: Eine Mindestdauer der Sperrmaßnahmen von 30 Tagen ist möglich, zur Anwendung kommt aber eine Frist von drei Monaten. Die niedersächsische Delegation hält die dreimonatige Dauer für unverhältnismäßig, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Region wieder frei von dem Erreger ist. Sollte die EU an dieser Frist festhalten, fordert Niedersachsen klare Kriterien, nach denen ein Antrag auf Verkürzung dieser Dauer im Einzelfall gestellt werden kann.

Die Karte zeigt die Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest in Europa (Stand 02.04.2024). | Quelle: FLI

Radius der ASP-Sperrzone verkleinern: Die aktuell vorgeschriebene Schutzzone drei Kilometer rund um den Ausbruchsbetrieb und eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern will man auf ein Minimum verkleinern und anhand von Kriterien wie beispielsweise Biosicherheitsstandards oder der Anzahl der Wildschweine in der Region festlegen lassen. Alternativ schlägt Niedersachsen vor, die Radien schnellstmöglich zu verkürzen, wenn laborgesichert Entwarnung gegeben werden kann.

Vermarktung von Frischfleisch erlauben: Nach einem ASP-Ausbruch darf das Schweinefleisch aus der Sperrzone nicht mehr als Frischware vertrieben werden. Nur der Verkauf von weniger wertigem Dosenfleisch, bei dem das Produkt vorher abgekocht wurde, ist erlaubt. Die niedersächsische Delegation verweist auf die erheblichen wirtschaftlichen Schäden und meint, der Verzehr von Fleisch negativ getesteter Tiere sei zumutbar.

Besondere Kennzeichnung des Fleisches: Wird unter bestimmten Voraussetzungen frisches Fleisch aus einer Sperrzone doch zum Verzehr angeboten, muss die Genusstauglichkeit mit einem ovalen Kennzeichen deutlich gemacht werden. Der Lebensmitteleinzelhandel sieht dafür keine Akzeptanz und schlägt einen dezenteren Zahlencode vor, mit dem die Herkunft vom Verbraucher dennoch nachverfolgt werden kann.

Gleiche Anforderungen für Schlachtbetriebe: Das EU-Recht schafft derzeit zwar Erleichterung für die Schlachtung von Schweinen aus der Sperrzone, nicht aber für die entsprechenden Schlacht- und Verarbeitungsbetriebe selbst. Niedersachsen fordert: Für die Erzeugnisse von Schweinen, die verbracht werden dürfen, darf es anschließend keine stärkeren Reglementierungen geben.

Vorteile bei Früherkennung und Biosicherheit: Betriebe, die am freiwilligen ASP-Früherkennungsprogramm des Landes teilnehmen, sollen anschließend auch davon profitieren und ihre Tiere einfacher wieder auf den Markt bringen können, meint die niedersächsische Delegation. Ferner wünscht man sich, dass die EU verstärkte Maßnahmen zur Biosicherheit entsprechend bei ihrer Bewertung der Lage berücksichtigt.

Dieser Artikel erschien am 4.4.2024 in Ausgabe #062.
Niklas Kleinwächter
AutorNiklas Kleinwächter

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