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Im Koalitionsvertrag hatten sich Sozial- und Christdemokraten bereits auf Schritte in diese Richtung verständigt. So ist dort davon die Rede, Förderbedingungen „für die besonders angespannten Wohnungsmärkte auf den ostfriesischen Inseln“ zu schaffen. Außerdem wird in dem Vertrag ein „Wohnraumschutzgesetz“ erwähnt, das „die Rechte der Mieter auf angemessene Wohnzustände definiert“ und auch den Kommunen Möglichkeiten einräume, gegen die missbräuchliche Nutzung von Wohnraum zu agieren. Die Forderung folgt aus der Erkenntnis, dass ein effektives Vorgehen gegen die Zweckentfremdung von Wohnungen – etwa über moderne Internet-Plattformen nach dem Muster des amerikanischen „Airbnb“-Systems – ohne konkrete Rechtsvorschriften in der Gemeinde kaum möglich ist. Damit die Kommunen solche Vorgaben festlegen können, brauchen sie aber eine Ermächtigung im Landesgesetz.