Die Kommunalverbände wollen sich mit der Neuregelung der Bestimmungen für Standesbeamte nicht abfinden. In einem neuen Runderlass zum Personenstandsrecht hat das Innenministerium nun verfügt, dass die Kommunen ihre künftigen Standesbeamten zwei Wochen vor deren Bestellung bei der Aufsichtsbehörde melden müssen. Zuvor hatte es ausgereicht, die Behörde nach der Bestellung in Kenntnis zu setzen. Hintergrund der […]

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