Die Kommunalverbände wollen sich mit der Neuregelung der Bestimmungen für Standesbeamte nicht abfinden. In einem neuen Runderlass zum Personenstandsrecht hat das Innenministerium nun verfügt, dass die Kommunen ihre künftigen Standesbeamten zwei Wochen vor deren Bestellung bei der Aufsichtsbehörde melden müssen. Zuvor hatte es ausgereicht, die Behörde nach der Bestellung in Kenntnis zu setzen. Hintergrund der Änderung seien nach Angaben des Ministeriums Unregelmäßigkeiten bei der Bestellung von Standesbeamten gewesen. So sollen einige Beamte nicht die nötigen Qualifikationsnachweise gehabt haben. Aus Sicht des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebunds (NSGB) ist die Neuregelung aber nicht mit der Verfassung zu vereinbaren. Die Verfassung billigt den Kommunen die Organisations- und Personalhoheit zu, in die das Land nur mit Gesetzen eingreifen darf.
„Der Erlass ist aber kein Gesetz“, sagt NSGB-Sprecher Thorsten Bullerdiek. Die Kommunen hätten deshalb zwei Möglichkeiten, mit der neuen Auflage umzugehen. Sie können dagegen klagen – oder sie schlichtweg ignorieren. „Wenn das Land schon eingreift, dann hätten wir uns eine Vereinfachung gewünscht“, sagt Bullerdiek. Etwa eine Regelung nach hessischem Vorbild, wo Standesbeamte unbürokratisch auch für längere Zeit in anderen Bezirken eingesetzt werden können. So könnten sie erkrankte Kollegen vertreten. „Stattdessen bekommen wir eine Auflage, die die Bürokratie noch langsamer macht.“ Der NSGB will sich deshalb nach der Sommerpause noch einmal genauer mit dem Personenstandsrecht befassen und Änderungsvorschläge erarbeiten. „Es wird darin noch mehr Regelungen geben, die reformbedürftig sind“, ist Bullerdiek überzeugt.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #121.