12. Juli 2018
Soziales

Städte- und Gemeindebund befürchtet hohe Kosten für Website-Überarbeitung in Rathäusern

In den kommenden Wochen und Monaten müssen viele Gemeinden ihre Internet-Seiten überarbeiten, denn im Landtag ist eine Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes geplant. Absicht ist, kurz zusammengefasst, ein bessere Erkennbarkeit der Oberfläche für sehbehinderte Nutzer. Schon vor zehn Jahren sind die ersten gesetzlichen Vorgaben in diese Richtung verfügt worden, schrittweise müssen die Kommunen die Zugänge verbessern. Mit der Änderung des Landesgesetzes ist nun die Anpassung einer entsprechenden EU-Richtlinie verbunden. Der Städte- und Gemeindebund sieht in diesem Zusammenhang Kosten auf seine Mitglieder zukommen – ohne dass geklärt sei, wer dafür aufkommen muss. Nicht nur die barrierefreie Gestaltung der Websites ist vorgegeben, sondern auch die Notwendigkeit, dazu eine „Erklärung zur Barrierefreiheit“ zu veröffentlichen. Die Begründung des Landesgesetzes vermute, dass 1000 Websites überarbeitet werden müssten – mit Kosten von rund 3000 Euro je Seite. Wenn auch noch die Intranet-Seiten barrierefrei gestaltet werden sollten, kämen je Seite noch einmal 5000 Euro hinzu. So rechnet der Städte- und Gemeindebund mit acht Millionen Euro für die Jahre 2019 bis 2021. „Das ist ein Fall für die Konnexität“, sagt Oliver Kamlage vom Städte-und Gemeindebund, man warte also auf Vorschläge des Landes, wie dieses den Kommunen die Kosten erstatten wolle. Bisher sei davon jedoch noch keine Rede gewesen.

Dieser Artikel erschien in Ausgabe #132.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum