Stephan Bothe, AfD-Landtagsabgeordneter, klagt vor dem Staatsgerichtshof in Bückeburg. Er wirft der Landesregierung vor, sie sei ihrer verfassungsmäßigen Auskunftspflicht nicht gerecht geworden. Bothe hatte gefragt, welche Vornamen die 19 deutschen Tatverdächtigen haben, die während der Silvester-Vorkommnisse 2022/2023 in 22 niedersächsischen Städten ermittelt worden waren.

Foto: Bothe

Laut Verfassung ist die Landesregierung verpflichtet, Anfragen von Abgeordneten „nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig“ zu beantworten. Hier verweigerte das Innenministerium dies jedoch, da „schutzwürdige Interessen Dritter“ gefährdet sein könnten.

In der Gerichtsverhandlung in Bückeburg sagte Innen-Staatssekretär Stephan Manke, bei der relativ geringen Zahl von 19 Verdächtigen, die in einem kurzen Zeitraum einer Nacht auffällig geworden sind, könne es „zu Vorverurteilungen kommen“. Die Identifizierbarkeit der Personen sei dann gegeben, da in den sozialen Medien viele Videos und Darstellungen kursierten. Auch eine Mitteilung in vertraulicher Sitzung wollte das Innenministerium nicht geben, da Bothe ja sein Wissen „für die öffentliche Debatte nutzen“ wolle.

Bothes Anwalt Sören Hauptstein widersprach nachdrücklich. Die politischen Motive für die Anfrage dürfe die Landesregierung nicht bewerten, sie müsse ihrer Pflicht nachkommen – und die Behauptung der Identifizierbarkeit sei fragwürdig. Gerichtspräsident Wilhelm Mestwerdt zweifelte am Aufklärungsnutzen von Bothes Auskunftsbegehren, da ja schon durch die Antwort auf eine frühere Anfrage der CDU-Abgeordneten Saskia Buschmann klar geworden sein, dass viele der deutschen Tatverdächtigen „einen Migrationshintergrund haben“.