Die regierungsinterne Abstimmung zum Klimagesetz befindet sich auf der Zielgeraden: Am kommenden Dienstag soll sich das Landeskabinett mit dem Gesetzentwurf befassen und diesen „wohlwollend zur Kenntnis nehmen“, heißt es aus Regierungskreisen. Nach Rundblick-Informationen hat es am vergangenen Dienstag ein Spitzentreffen in der Staatskanzlei gegeben. Dabei sollen sich Ministerpräsident Stephan Weil (SPD), Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU) und Umweltminister Olaf Lies (SPD) darauf verständigt haben, dass das Klimagesetz im Oktober in den Landtag eingebracht werden soll.


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Offenbar hatte sich das Wirtschaftsministerium von Althusmann lange Zeit gegen den Gesetzentwurf gestemmt, woraufhin auch das Landwirtschaftsministerium dem Gesetzesvorhaben seine Unterstützung entzogen haben soll. Zweimal hatte sich der Koalitionsausschuss mit dem Klimagesetz befassen müssen, bevor nun offenbar die Staatskanzlei Druck gemacht hatte. Aus dem Wirtschaftsministerium heißt es, man habe vor allem darauf gedrängt, dass die Wettbewerbsfähigkeit des Landes durch ein Klimagesetz nicht eingeschränkt werden dürfe. Außerdem habe man viel Wert auf die Sozialverträglichkeit des neuen Gesetzes gelegt.


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In der finalen Abstimmung zwischen den Häusern von Althusmann und Lies war es offenbar um entscheidende Detailfrage zu bestimmten Fristen und Zielmarken gegangen. In der vorerst aktuellsten Version des Klimagesetz-Entwurfs, die dem Politikjournal Rundblick vorliegt, heißt es etwa, dass die jährlichen Emissionen von klimaschädlichen Treibhausgasen (THG) in Niedersachsen bis 2030 um mindestens 45 Prozent im Vergleich zu den Gesamtemissionen im Jahr 1990 verringert werden sollen. Bis 2050 sollen die Gesamtemissionen dann um 80 bis 95 Prozent reduziert werden. In diesem Entwurf heißt es außerdem, die Landesverwaltung solle durch das Klimagesetz dazu verpflichtet werden, ihre Emissionen bis 2030 um 70 Prozent im Vergleich zu 1990 zu verringern, bis 2050 solle die Landesverwaltung gänzlich klimaneutral sein.


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Dabei geht es darum, die Gebäude der Landesverwaltung energetisch zu sanieren und den Fuhrpark entsprechend umzurüsten. Dazu soll es im Klimagesetz heißen, dass bis 2022 mindestens 30 Prozent der landeseigenen Fahrzeuge klimaschonende Antriebe haben sollen, bis 2030 soll der Anteil dann auf 85 Prozent ausgeweitet werden und danach sollen nur noch solche Fahrzeuge angeschafft werden, deren Antriebe auf erneuerbaren Energien basieren. Den Schienenverkehr soll das Land bis 2035 in seinem Zuständigkeitsbereich auf ausschließlich treibhausgasneutrale Antriebe umgestellt haben und im ÖPNV sollen bereits ab 2021 nur noch emissionsarme Fahrzeuge gefördert werden.

Fraktionen sollen das Klimagesetz in den Landtag einbringen

Nach der Aussprache am Dienstag befinde sich der Gesetzentwurf nun in der Endredaktion, damit er kommende Woche dem Kabinett vorgelegt werden kann, erklärt ein Sprecher des Umweltministeriums auf Rundblick-Anfrage. Ob sich bei den Zielmarken jetzt auf den letzten Metern noch Änderungen ergeben, konnte bis Redaktionsschluss nicht festgestellt werden.

Nach der Sitzung des Landeskabinetts am kommenden Dienstag soll der Vorschlag für das Klimagesetz dann für das weitere Verfahren an die Fraktionen von SPD und CDU zurückgegeben werden. Offensichtlich hält die Landesregierung an dem Vorhaben fest, das Klimagesetz über die Fraktionen in den Landtag einbringen zu lassen – und keinen eigenen Gesetzentwurf der Landesregierung vorzulegen. Dadurch verkürzt sich der Beratungsprozess deutlich, weil eine vorgelagerte Phase der Verbandsbeteiligung ausbleibt.


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Vergangene Woche hatte FDP-Fraktionschef Stefan Birkner bei der Vorstellung der eigenen Pläne für ein Klimagesetz gefordert, die Landesregierung solle einen eigenen Entwurf vorlegen und nicht die Fraktionen vorschicken. Zwischen den Umwelt- und Agrarpolitikern von SPD und CDU war der Entwurf für das Klimagesetz schon diverse Male hin und her gegangen.

Bereits im September vergangenen Jahres, also vor bald zwölf Monaten, hatte die SPD-Fraktion den ersten Vorschlag für das neue Klimagesetz an die CDU-Fraktion übermittelt. Erst Ende Juni fanden die Großkoalitionäre einen Kompromiss in einzelnen strittigen Punkten, vor allem um die Rolle der Landwirtschaft. Diese soll im endgültigen Entwurf nicht mehr herausgehoben genannt werden, sondern nur in Zusammenhang mit allen anderen Sektoren, wie Energiewirtschaft, Verkehr oder Industrie.