Der Sparkassenverband Niedersachsen (SVN) bereitet zielstrebig die nötigen Entscheidungen für die geplante Rettung der Nord/LB vor. Ende dieses Monats soll in der Verbandsversammlung festgelegt werden, dass die Dachorganisation der 42 niedersächsischen Sparkassen mit einem Betrag von rund 340 Millionen Euro an der Stärkung der Eigenkapitalbasis der Landesbank teilnimmt. In der Versammlung kommen die Sparkassenvorstände und die Chefs ihrer Verwaltungsräte, also Bürgermeister und Landräte, zusammen.

Wie aus gut unterrichteten Kreisen verlautet, ist ein Modell für den Ablauf gefunden worden – es soll ein Beschluss mit einfacher Mehrheit reichen, die Notwendigkeit einer Einstimmigkeit bestehe nicht. Dies sollen Rechtsexperten des SVN und der Aufsicht des Finanzministeriums übereinstimmend erklärt haben. Da es sich bei der geplanten Beteiligung an der Nord/LB um einen Vermögenswert handelt, verhagelt dieser auch nicht die Bilanzen der Sparkassen. „Das Projekt ist für jede einzelne Sparkasse gut darstellbar“, heißt es von Insidern. Zum Problem könnte das alles demnach erst dann werden, falls die Nord/LB später irgendwann kriseln sollte und die Anlage abgeschrieben werden müsste.


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Der Rettungsplan für die in Schieflage geratene Nord/LB sieht vor, dass die Länder Niedersachsen und Sachsen-Anhalt 1,5 Milliarden Euro aufbringen, das Land Niedersachsen gibt darüber hinaus Garantien für Bankgeschäfte im Wert von einer Milliarde Euro. Die Sparkassenfamilie trägt 1,2 Milliarden Euro bei, je zu einem Drittel vom Haftungsfonds für Landesbanken, vom Haftungsfonds für die deutschen Sparkassen und von den Sparkassen aus Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern, die allein bisher zweitgrößter Eigentümer der Nord/LB waren. Für den SVN bedeutet diese Rechnung, dass er knapp 300 Millionen Euro als regionalen Beitrag liefern soll und noch einmal 40 Millionen über den Stützungsfonds aller Sparkassen. Der SVN hatte aber bisher stets verkündet, keinen Cent mehr in die Nord/LB stecken zu wollen. Diese Position wird jetzt verändert, da es sich um einen Rettungsakt handelt und im Fall der Abwicklung der Nord/LB weit höhere Lasten auf die Sparkassen zukommen könnten.

Politik bereitet einen Staatsvertrag vor

Nun war allerdings wiederholt von einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg von August 2016 die Rede. Darin ging es um eine „Sonder-Umlage“, die der SVN vor vielen Jahren seinen Mitgliedern zur Deckung der Ausfälle abverlangte, die durch das Nord/LB-Engagement in der Berliner Bankgesellschaft entstanden waren. Das OVG gab 2016 der damals widerstrebenden Kreissparkasse Osterholz Recht, wonach der SVN die Umlage nicht per Vorstandsbeschluss hätte erheben dürfen und damit nicht Projekte außerhalb des regionalen Gebietes hätten finanziert werden dürfen, solange nicht konkrete Kooperationsvorteile bestanden hatten. Beide Bedingungen treffen jetzt aber nicht zu. Die Umlage soll nicht vom Vorstand, sondern der Verbandsversammlung beschlossen werden – außerdem geht es nicht um eine ferne Landesbank, sondern die Nord/LB, also die eigene Girozentrale in Niedersachsen. Es müsse auch nicht jede einzelne Sparkasse zustimmen, ein Mehrheitsbeschluss reiche völlig aus, heißt es.

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Die niedersächsischen Sparkassen sind nicht die einzigen, die den Rettungsplan für die Nord/LB in den kommenden Tagen und Wochen formell beschließen müssen. Das gilt auch, da der Haftungsfonds berührt ist, für alle anderen deutschen Sparkassenverbände – und auch für alle Träger der Landesbanken, da der Landesbanken-Haftungsfonds ebenfalls betroffen ist. Auf politischer Ebene wird ein Staatsvertrag vorbereitet, der alle Länder berührt, die sich – etwa über die Landesbanken mittelbar – künftig an der neuen Nord/LB beteiligen. In Niedersachsen wird zudem ein Finanzierungsgesetz entwickelt, das die neue Landesgesellschaft als Träger der Landesbeteiligung einsetzen soll. Wie aus gut unterrichteten Quellen verlautet, wollen die deutschen Landesbanken und die deutschen Sparkassen zwei jeweils eigene Gesellschaft gründen, die dann neben dem SVN, den Ländern Niedersachsen und Sachsen-Anhalt als Miteigentümer der Nord/LB auftreten sollen. Sie sollen angeblich „Fides Gamma“ und „Fides Delta“ heißen. „Fides Alpha“ und „Fides Beta“ sind bereits Untergesellschaften des DSGV, die in der Hessisch-thüringischen Landesbank Helaba die Sparkassenanteile halten.