Eigentlich ist es eine schlechte Nachricht für einen Gesetzentwurf der Grünen, der inzwischen vier Jahre alt ist. Zehnmal, berichtete der Grünen-Finanzexperte Gerald Heere, ist das Anliegen in den vergangenen vier Jahren im Haushaltsausschuss des Landtags aufgerufen worden. Doch eine zügige Beratung mit Entscheidung im Plenum hat es dann doch nicht gegeben. Somit fällt der Antrag „der Diskontinuität zum Opfer“, wie es technisch heißt. Mit anderen Worten: Die Forderung verfällt, da unerledigte politische Anträge aus dem Landtag nicht von der einen in die nächste Legislaturperiode des Parlaments hinübergerettet werden können. Allerdings können die Grünen trotzdem neue Hoffnung schöpfen, denn in der letzten Diskussion über das Thema im alten Landtag deutete sich eine mögliche Mehrheit für das Anliegen an – die SPD signalisierte, das Ansinnen zu unterstützen. Und aus der CDU hieß es, man sei nicht grundsätzlich abgeneigt, wolle aber noch weitere Informationen dazu sammeln.

Es geht um die Frage, wie die Beamte krankenversichert sein sollen. Bisher ist es üblich, dass sie eine private Krankenversicherung abschließen. Die Belege für Arztbesuche und den Kauf von Medikamenten reichen sie dann bei ihrem Dienstherrn ein – und erhalten vom Staat eine anteilige Erstattung. Der Vorstoß der niedersächsischen Grünen von 2018 sieht vor, dass anstelle der Beihilfe (die sich an den konkreten Ausgaben bemisst) eine Pauschale gewährt wird, sofern der Beamte das so wünscht. Danach wäre es dann möglich, dass der Beamte auch in die gesetzliche Krankenversicherung wechselt. Die Pauschale wäre dann zu verstehen als Ausgleich für den Anteil der Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung, die normalerweise der Arbeitgeber tragen muss. Als der Sozialausschuss 2018 erstmals ausführlich über den Grünen-Vorstoß debattierte, kam viel Lob auf für das sogenannte „Hamburger Modell“: In Hamburg gibt es für Beamte die Wahlfreiheit zwischen einer privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung – und im zweiten Fall würde Hamburg als Dienstherr dann etwa die Hälfte des Beitrags übernehmen. Im Gesetz muss diese Regel vermutlich etwas anders formuliert werden, da die Gleichbehandlung der Beamten ein wichtiges Gut ist – und keine Gruppe von Beamten bevorzugt werden darf. Außerdem sieht die gesetzliche Krankenversicherung bisher keine Beihilfe-Regel vor. Aus diesem Grund regen die Grünen das Modell einer pauschalen Beihilfe an.
Die Befürworter einer Reform nutzten jetzt einen Trick, das Thema noch einmal zum Gegenstand einer Debatte im Parlament zu erklären. In einer Petition, einer Bürgereingabe an das Parlament, wurde von den Autoren der Eingabe die Forderung aufgestellt, dass sich der Landtag mit dem Anliegen beschäftigen möge. „Dies ist eine höchst ungewöhnliche Vorgehensweise“, erklärte dazu der SPD-Politiker Sebastian Zinke. Er fügte aber hinzu, die SPD hätte „mit dem Modell der Grünen gut leben können“, in der Koalition habe es allerdings dazu „keine Einigung gegeben“. Der CDU-Abgeordnete Eike Holsten erklärte, dies hänge nicht etwa mit einer Ablehnung des Vorstoßes zusammen, sondern damit, dass die Union noch mehr Daten habe einsehen wollen und noch „weiteren Beratungsbedarf“ zu dem Gesetzentwurf sehe. In Hamburg hatten Fachleute vor Jahren berechnet, dass der Mehraufwand für das Land bei etwa zwei Prozent der bisherigen Aufwendungen für die Beihilfe betrage. Umgerechnet auf Niedersachsen würde das jährliche Mehrkosten von mehr als elf Millionen Euro bedeuten.
Der Landesvorsitzende des Niedersächsischen Beamtenbundes (NBB), Alexander Zimbehl, betonte das „Alimentationsprinzip“, das auch bei der Gesundheitsversorgung die besondere Bindung des Beamten an seinen Dienstherrn, den Staat, hervorhebe. Der hohe Standard der Krankenbehandlung für Beamte dürfe nicht gefährdet werden – und es müsse für einen Betroffenen, der sich für die gesetzliche Krankenversicherung entscheidet, jederzeit möglich sein, wieder in die private zu wechseln. Auch der umgekehrte Weg müsse problemlos gegangen werden können.


