14. Okt. 2019 · 
Landwirtschaft

Soll der Handel Lebensmittel spenden müssen? Das Land enthält sich im Bundesrat

Das Land Niedersachsen konnte am Freitag im Bundesrat der Forderung nach weiteren Maßnahmen zur Reduzierung von Lebensmittelverschwendungen nicht zustimmen. Bei der Abstimmung über einen entsprechenden Entschließungsantrag der Länder Hamburg, Bremen und Thüringen haben sich die Vertreter der niedersächsischen Landesregierung enthalten. In dem Antrag heißt es, der Bundesrat vertrete die Auffassung, dass das bisherige auf Freiwilligkeit basierende System in Deutschland nicht ausreichend sei, um die Lebensmittelverluste bis 2030 zu halbieren. Die Länder Hamburg, Bremen und Thüringen wollten deshalb, dass die Länderkammer die Notwendigkeit ausdrückt, hier rechtliche Verpflichtungen einzuführen. Diese sollten vor allem den Handel treffen, da hier besonders viele Lebensmittel verschwendet würden, die gleichzeitig aber einfach weiterzugeben wären. Der Handel sollte verpflichtet werden, „sichere Lebensmittel, deren Verkauf nicht mehr vorgesehen ist, an gemeinnützige Organisationen zu spenden.“

Reichen die bisherigen Maßnahmen nicht aus?

Wie die Sprecherin des zuständigen Landwirtschaftsministeriums am Freitag erklärte, habe sich Niedersachsen enthalten, weil zunächst noch einige offenen Fragen zu klären seien. So gebe es zum Beispiel bereits seit einigen Monaten eine Strategie des Bundes, um die Verschwendung von Lebensmitteln zu verringern. Es müsse sich erst zeigen, ob diese Maßnahmen ihren Zweck erfüllen. Außerdem sei noch offen, wie die geretteten Lebensmittel sinnvoll verteilt werden könnten. Etwa 260.000 Tonnen Lebensmittel-Spenden würden bereits über die Tafeln an Bedürftige weitergegeben. Anders als bei der Frage des „Containerns“, also der Entnahme von noch genießbaren Lebensmitteln aus den Abfallbehältern von Supermärkten, sieht Niedersachsens Landesregierung bei der jüngsten Bundesratsinitiative zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung keine juristischen Probleme.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #179.
Niklas Kleinwächter
AutorNiklas Kleinwächter

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