12. Aug. 2019
Soziales

Schwerbehinderte fordern mehr Rechte für die mobile Arbeit an den Bildschirmen ein

Die Landesarbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen bei den obersten Landesbehörden (LAGSV) hat jetzt einen deutlichen Appell an Landesregierung, DGB und niedersächsischen Beamtenbund für mehr gleichberechtigte Teilhabe in der niedersächsischen Landesverwaltung gerichtet. In der Kritik steht eine kurz vor dem Abschluss stehende Tarifvereinbarung für Telearbeit und mobiles Arbeiten. Darin sollen die Arbeitsbedingungen für die Heimarbeit von Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes in Niedersachsen festgelegt werden. Ansprüche, Genehmigungs- und Überprüfungsregeln werden zusammengefasst und formuliert. Es ist ein einmaliger Vorgang, dass die Vertrauensleute der schwerbehinderten Landesbediensteten ihre Sorge, die sich jetzt auf dieses Papier bezieht, direkt in einem Schreiben an die Tarifpartner zum Ausdruck bringen. Sie fordern von diesen konkrete Nachbesserungen ein.

Der uns vorliegende Entwurf fällt aus unserer Sicht inhaltlich hinter den Aktionsplan Inklusion zurück und wird der Teilhabe schwerbehinderter Beschäftigter damit nicht im vollen Umfang gerecht.


„In der verbindlichen Gestaltung mobiler Arbeit und Telearbeit innerhalb der Landesverwaltung sehen wir gerade auch Chancen für eine Ausgestaltung der Teilhabe von Schwerbehinderten. Doch der uns vorliegende Entwurf fällt aus unserer Sicht inhaltlich hinter den Aktionsplan Inklusion zurück und wird der Teilhabe schwerbehinderter Beschäftigter damit nicht im vollen Umfang gerecht“, schreibt der Vorstand der LAGSV an Innenministerium und Spitzenverbände der Gewerkschaften. Er vertritt die Auffassung, dass aus den geforderten Nachbesserungen weder höhere Kosten noch ein unverhältnismäßig höherer Aufwand für die Umsetzung resultierten.

Expertise der Schwerbehindertenvertretung findet zu wenig Gehör

Die sogenannte Vereinbarung nach Paragraph 81 des Personalvertretungsgesetzes über Telearbeit und mobiles Arbeiten in der niedersächsischen Landesverwaltung wird seit vergangenem Jahr zwischen Land und Gewerkschaften ausgehandelt. Neben der Anpassung von Telearbeit soll diese in Niedersachsen erstmals auch das mobile Arbeiten regeln. Die besonderen Belange von schwerbehinderten Beschäftigten und die fachliche Expertise der Schwerbehindertenvertretungen fänden zu wenig Gehör, befindet der Vorstand der LAGSV. Er fordert, bereits bestehende rechtliche Rahmenregelungen aus den Schwerbehindertenrichtlinien des Landes, dem „Aktionsplan Inklusion“ oder dem Recht auf einen behinderungsgerechten Arbeitsplatz direkt einzubeziehen. Zudem sind den Vertretern der Schwerbehinderten starre zeitliche Höchstgrenzen und Genehmigungsvorbehalte bei der Nutzung von mobiler Arbeit ein Dorn im Auge. Es könne nämlich sein, dass mit derartigen Vorgaben praktikable Lösungen für Schwerbehinderte verhindert werden. Die Teilhabe und Gleichberechtigung behinderter Menschen im Arbeitsleben lasse leider auch innerhalb der Landesverwaltung noch zu wünschen übrig, heißt es in der Stellungnahme. Eigentlich müsse es wegen des Fachkräftemangels und der Tatsache, dass viele schwerbehinderte Menschen gut qualifiziert sind, anders sein. Auch gebe es immer noch etliche Landesbehörden und -einrichtungen, die die fünfprozentige Mindestbeschäftigungsquote unterschreiten. Dabei habe die Landesregierung sich selbst in ihrem „Aktionsplan Inklusion“ zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention seit 2017 das Ziel gesetzt, die Zahl der Beschäftigten mit Schwerbehinderung zu steigern und für diese Gruppe das mobile Arbeiten besser als bisher zu nutzen.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #136.
Niklas Kleinwächter
AutorNiklas Kleinwächter