12. Jan. 2026 · 
MeldungBildung

Schulleiterverband mahnt: Kommunen dürfen ihre Schulen nicht zum Ganztag drängen

Ab August greift der Ganztagsanspruch an Niedersachsens Grundschulen. Das Kultusministerium hat dazu nun einen Erlass veröffentlicht. Doch den Schulleitern passt der noch nicht.

Niedersachsens Schulleiter fühlen sich mit ihrer Kritik am neuen Ganztagserlass nicht ausreichend berücksichtigt. Nahezu ohne Änderungen im Vergleich zur ersten Entwurfsfassung sei der Erlass nun im Schulverwaltungsblatt veröffentlicht worden, erläutert Matthias Aschern vom Schulleitungsverband Niedersachsen (SLVN). Auf die Stellungnahmen seines Verbands sei das Kultusministerium nicht eingegangen – nicht einmal eine Eingangsbestätigung der Behörde habe es gegeben. „Der im Erlass formulierte Bildungsanspruch des Kultusministeriums steht einer Bildungsrealität gegenüber, die das nicht gewährleisten kann“, sagt der SLVN-Vorsitzende im Gespräch mit dem Politikjournal Rundblick.

Tauziehen beim Ganztag: Ab August gilt der Anspruch – aber bei der Umsetzung ziehen noch nicht alle an einem Strang. | Foto: skynesher via Getty Images

Bei der Umsetzung des gesetzlichen Ganztagsanspruchs, der ab August 2026 für den ersten Schuljahrgang greifen soll, vermissen die Schulleiter vor allem ein abgestimmtes Vorgehen der politischen Ebenen. „Das Mosaik ergibt am Ende kein Bild“, sagt Aschern. Er fordert, dass Bund, Länder und Kommunen gemeinsam mit den Schulen eine Verantwortungsgemeinschaft bilden müssen. Sonst passten am Ende die Ansprüche mit den Ressourcen nicht überein und die Qualität würde leiden. Insbesondere die Berechnung der Personalressourcen passt seiner Ansicht nach nicht zu dem Anspruch, Bildung und Erziehung zu garantieren. Am Ende bliebe doch nur die Betreuung. „Wenn die Ressourcen gleichbleiben, aber mehr Zeit abgedeckt werden muss, gibt es am Ende weniger Qualität.“ Die Ministerin rühme sich, dass für den Freitag künftig der Faktor 0,1 angewendet werden solle. Doch im gesamten Ganztagsbereich gelte eine Unterversorgung von einem Viertel. Den Bezug des Ganztagserlasses auf den Klassenbildungserlass findet Aschern zudem fragwürdig, weil letzterer selbst gerade verändert wird. „Anforderung und Ressourcen müssen gemeinsam betrachtet werden.“

An zwei weiteren Punkten im neuen Ganztagserlass des Kultusministeriums macht Aschern außerdem noch fest, wo Anspruch und Wirklichkeit auseinanderklaffen werden. So wird an einer Stelle vorgegeben, dass auf eine „angemessene Vielfalt der außerunterrichtlichen Angebote zu achten“ sei. Im Folgenden listet der Erlass mehrere Bildungsziele auf: von der Bewegung, über Mathematik, Kultur, Digitales, Sprache, Berufliche Orientierung, Medienkompetenz, Ernährung bis hin zur Demokratiebildung. Auch wenn Aschern diese Ansprüche inhaltlich teilt, fürchtet er, dass diese Erwartungen nicht einzulösen seien. Gleiches sagt er über die Vorgaben, die der Erlass zum Mittagessen macht, das gesund und „in der Regel auch warm“ sein sowie sich an den DGE-Qualitätsstandards für die Ernährung an Schule orientieren soll.

Aschern weist außerdem auf fehlende Regelungen für einen möglichen Konfliktfall hin. „Was passiert, wenn ein Schulträger den Ganztag möchte, die Schule aber nicht?“ Die Rechtslage sieht vor, dass der Schulträger antragsberechtigt ist. Der Schulvorstand muss aber zuvor einen entsprechenden Beschluss fassen und ein Konzept erarbeiten. Im Schulleitungsverband ist die Rede von Kommunen, die ihre Schulen mit Fristsetzung dazu auffordern, die entsprechenden Beschlüsse zu fassen. Schließlich richtet sich der Ganztagsanspruch an die Träger der Jugendhilfe, mithin also an die Kommunen und nicht die Schulen selbst. Entscheidet sich eine Schule gegen ein Ganztagsangebot, habe sie dafür in der Regel gute Gründe, meint Aschern. Dann sei etwa die Schülerbeförderung nicht gewährleistet, die Schließzeiten der Hausmeister passten nicht, es fehlten die pädagogischen Mitarbeiter oder andere Rahmenbedingungen reichten nicht aus. In diesen Fällen, so der SLVN-Vorsitzende, dürften die Schulen nicht gegen ihren Willen dazu gedrängt werden, ein Ganztagsangebot aufzulegen. Vorgesehen ist für einen solchen Konfliktfall aktuell, dass das Regionale Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) vermittelnd eingreifen soll. Wie das im konkreten Fall gelingen soll, ist Aschern aber noch nicht klar. „Es kann eigentlich nur so funktionieren, dass die Schule ihren Bedarf beschreibt und der Schulträger schaut, was sie sich davon leisten können.“

Dieser Artikel erschien in Ausgabe #006.
Niklas Kleinwächter
AutorNiklas Kleinwächter

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