Braucht Niedersachsen ein Verbot von Schotterbeeten in Vorgärten? Nachdem der rot-grüne Senat in Bremen erklärt hat, mit einem neuen Ortsgesetz verhindern zu wollen, dass immer mehr Grünflächen vor allem in privaten Gärten verschwinden, ist auch in Niedersachsen eine Diskussion über ein solches Verbot entbrannt. Wie die „Neue Osnabrücker Zeitung“ gestern berichtete, wird in einigen Kommunen bereits erwogen, dem Vorbild aus Bremen zu folgen.

Doch was Bremen nun beschließen möchte, ist in Niedersachsen in der Theorie schon längst umgesetzt. Denn Niedersachsens Bauordnung regelt in Paragraph 9 Absatz 2 eindeutig, dass „nicht überbaute Flächen von Baugrundstücken“ Grünflächen sein müssen, sofern sie nicht anderweitig genutzt werden. Ein gepflasterter Gehweg oder ein Abstellplatz für Fahrräder ist also erlaubt. Für ein weitergehendes Verbot sieht Meinhard Abel vom Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund jedoch „keine Rechtsgrundlage“, allein der Naturschutz sei da kein ausreichendes Argument, sagte er.

„Zubetonierte und zugeschotterte Gärten des Grauens lassen unsere Natur jedoch verarmen“: Christian Meyer von den Grünen möchte weniger Schottergärten. – Foto: U. J. Alexander

Über die Niedersächsische Bauordnung hinaus könnten jedoch Kommunen eine eigene Satzung beschließen, in der geregelt wird, wie ein Vorgarten auszusehen hat oder wie viel Fläche versiegelt werden darf. Auf Landesebene ist das jedoch nicht weiter spezifiziert. „Man könnte bei der Versiegelung mengenmäßig vorgehen, hat man aber nicht versucht“, sagte Abel im Gespräch mit dem Politikjournal Rundblick.

„Wir haben hier kein Gesetzesproblem, sondern ein Umsetzungsproblem“, meint deshalb Christian Meyer von der Grünen-Fraktion im Landtag im Gespräch mit dem Politikjournal Rundblick. Die Grünen hatten vor einem Monat im Landtag eine Anfrage zu dem Thema gestellt. Anlass war ein Fall aus Hameln: Dort hatte das staatliche Baumanagement des Landes festgestellt, dass das Finanzamt mit seinem Schottergarten gegen die Bauordnung verstößt – aber daraus folgte nichts.

Die Grünen wollten deshalb wissen, welche Sanktionsmöglichkeiten Land und Kommune eigentlich besitzen. Eine Antwort der Landesregierung steht allerdings noch aus. „Insekten und andere kleine Tiere brauchen Nahrung. Zubetonierte und zugeschotterte Gärten des Grauens lassen unsere Natur jedoch verarmen“, erklärte daraufhin Christian Meyer. „Trotzdem halten sich gerade öffentliche Gebäude wie Finanzämter, Schulen oder Verwaltungsgebäude oft nicht an diese Regelungen.“ Zumindest öffentliche Einrichtungen sollten nach Ansicht der Grünen mit gutem Beispiel vorangehen.

Am liebsten würde ich das verbieten, aber ich setze sehr auf die Vernunft der Bürger.

In der Landespolitik setzt man ansonsten auf den „gesunden Menschenverstand“. „Am liebsten würde ich das verbieten, aber ich setze sehr auf die Vernunft der Bürger“, sagte Umweltminister Lies zu Schotterbeeten in privaten Gärten. Er befürwortet stattdessen Anreizsysteme: „In den Kommunen könnte man wunderbar die schönsten Gärten nach der besten Vielfalt für Natur, Arten und insbesondere Insekten wählen und damit werben.“ Auch Axel Miesner von der CDU-Fraktion möchte ein Verbot lieber umgehen: „Wichtig ist, im direkten Gespräch mit den betroffenen Bürgern auf die ökologische Bedeutung eines grünen Gartens hinzuweisen. Mit reinen Verboten wird man die Bevölkerung nicht motivieren, ihren Garten umzugestalten.“ Susanne Schütz aus der FDP-Fraktion setzt ebenfalls auf den mündigen Bürger, der schon am besten wisse, wie sein Garten auszusehen habe. Auch sie ist der Ansicht, dass bei öffentlichen Bauvorhaben mit gutem Beispiel vorangegangen werden könnte und ansonsten die Kommunen über ihre Bebauungspläne bereits jetzt ausreichend Eingriffsmöglichkeiten hätten.


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Sogar der der Naturschutzbund (Nabu) hält nichts von weitergehenden Verboten. „Wir appellieren immer an den Menschenverstand. Es ist schwierig, Menschen mit Verboten zu zwingen etwas zu ändern“, erklärte Philip Foth, Sprecher des Nabu-Landesverbands, gegenüber dem Politikjournal Rundblick. Er hat aber auch ganz praktische Tipps für Grundstücksbesitzer mit wenig Zeit für Gartenarbeit: „Wer im Garten heimische Gehölze verwendet, muss nicht so viel Zeit in die Pflege stecken. Auch könnte man eine Wildblumenwiese anlegen. Die braucht eine Weile bis sie blüht, ist dann aber pflegeleicht.“