20. Aug. 2025 · 
MeldungFinanzen

Verbände fordern: Bei der Grundsteuer muss künftig mehr Transparenz herrschen

Vor Jahren wurde das Versprechen gegeben: Die Grundsteuer wird, wenn sie im neuen System ermittelt wird, nicht angehoben. Dagegen sollen ein Drittel der Kommunen verstoßen haben.

Streiten für Transparenz: Jan Vermöhlen (von links), Susanne Schmitt, Moderatorin Elisabeth Woldt und Tibor Herczeg. | Foto: Wallbaum

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) und die Wohnungswirtschaft erwarten von der Landesregierung eine neue Gesetzesinitiative: Wie in anderen Bundesländern schon geschehen, soll die Entwicklung der Grundsteuer-Hebesätze künftig in einem zentralen Register beim Finanzministerium eingesehen werden können. Deshalb sollten die Kommunen verpflichtet werden, diese Daten und etwaige Veränderungen regelmäßig zu melden. „Schon im nächsten Jahr sollte es ein solches Register geben“, betonte das BdSt-Vorstandsmitglied Jan Vermöhlen bei der Vorstellung einer Untersuchung, die sein Verband in den vergangenen Wochen fertiggestellt hat. Susanne Schmitt, Verbandsdirektorin des Verbandes der Wohnungswirtschaft (vdw), unterstützte dieses Anliegen. „Als die Neuregelung der Grundsteuer vor einigen Jahren beschlossen wurde, haben die Kommunen versprochen, dass dieser Systemwechsel nicht zu einer verdeckten Grundsteuererhöhung führen darf. An dieses Versprechen möchte ich die Kommunen erinnern.“ Es sei der falsche Weg, fügte sie hinzu, wenn man Haushaltsprobleme über höhere Grundsteuereinnahmen lösen wolle. Tibor Herczeg, Geschäftsführer des Verbandes Wohneigentum Niedersachsen, erinnerte an einige noch offene Reform-Notwendigkeiten in den Grundsteuerregeln. Diese betreffen etwa die Besteuerung von Resthöfen und Grundstücken im Außenbereich.

Nach der Untersuchung des BdSt haben sich fast ein Drittel der niedersächsischen Kommunen nicht an die Leitlinie gehalten, im Zuge der Reform der Grundsteuer keine Anhebung der Hebesätze vorzunehmen. Versprochen worden sei damals eine „Aufkommensneutralität“, also die Festlegung, nach der Neuordnung der Berechnungsmaßstäbe über die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 nicht mehr Geld einzunehmen als im Jahr 2024, in dem noch das alte Modell galt. Bis heute gebe es keinen landesweiten Überblick. Die Nachforschungen des BdSt haben ergeben, dass insgesamt 298 der landesweit 936 Kommunen (Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden wurden eingerechnet) ihre Hebesätze 2025 um mindestens fünf Prozent angehoben haben. Das geschehe meistens in kleineren Gemeinden, seltener aber in mittelgroßen Kommunen. Dies könne auch damit zusammenhängen, dass der Widerstand in mittleren und größeren Städten wegen der kritischeren lokalen Öffentlichkeit größer ist. Mehrere Kommunen im Heidekreis fielen hier negativ auf, was auch an der angehobenen Kreisumlage liegen könne. Dieser Schritt könne dann die kreisangehörigen Gemeinden zum Drehen an der Steuerschraube veranlasst haben. Die Kreise Friesland und Uelzen seien auch auffällig, aber weniger drastisch. Positiv hätten sich einige Kommunen in der Region Hannover, in den Kreisen Harburg und Osterholz gezeigt, dort seien verschiedentlich die Grundsteuer-Hebesätze sogar abgesenkt worden.

Laut Darstellung des BdSt haben die Kommunen im Heidekreis im Schnitt den aufkommensneutralen Hebesatz der Grundsteuer um 78 Prozentpunkte überschritten. Im Kreis Friesland liegt das Plus bei 26 Prozentpunkten, im Kreis Uelzen bei 21 Prozentpunkten. Im Kreis Osterholz hingegen sind die Hebesätze zurückgefahren worden - um durchschnittlich sieben Prozentpunkte. Im Kreis Harburg waren es im Schnitt drei Prozentpunkte und in der Region Hannover war es ein Prozentpunkt. Davon unabhängig bleibt festzustellen, dass die Hebesätze in folgenden Regionen generell vergleichsweise hoch sind: Region Hannover, Braunschweig, Göttingen, Hildesheim und Hameln, Cuxhaven, Wilhelmshaven, Lüneburg und Osterholz.

Dieser Artikel erschien in Ausgabe #143.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum

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