12. Feb. 2024 · 
Umwelt

Schon vor der Verordnung: Niedersachsen gibt Wölfe begrenzt zum Abschuss frei

Die neue Landesverordnung soll Gebiete definieren, in denen der Wolf erlegt werden darf. Doch bis zu ihrem Inkrafttreten dürften wohl noch einige Wochen vergehen. Umweltminister Christian Meyer (Grüne) sagte gestern nach einem Treffen mit Verbandsvertretern, man werde wohl „im Sommer“ so weit sein. Bis dahin allerdings möchten Meyer und Agrarministerin Miriam Staudte (Grüne) eine vorläufige Regelung nutzen, die den Bundesländern seit Jahresbeginn erlaubt ist: Das Land kann in Gebieten mit überdurchschnittlich vielen Angriffen von Wölfen auf Weidetiere eine Abschussgenehmigung erteilen – und zwar für ein Gebiet, das sich in einem Radius von einem Kilometer rund um den Ort eines Wolfsrisses befindet. Diese Genehmigung gilt dann für 21 Tage. Dieser Weg des „Schnellabschusses“ soll vorläufig wirken. Später, wenn die neue Verordnung gilt, dürfte diese die neue Grundlage für den Abschuss von Wölfen unter bestimmten Bedingungen sein.

Christian Meyer und Miriam Staudte stellen die neuen Pläne fürs niedersächsische Wolfsmanagement vor. | Foto: Wallbaum

Meyer und Staudte äußerten sich am Montag nach einem Treffen mit Kommunalvertretern, Naturschutz- und Landwirtschaftsverbänden. Zu diesem Schnellabschuss-Plan erläuterte Meyer noch einige Details. Vermutlich werde er schon „in den nächsten Tagen oder Wochen“ greifen. Wahrscheinlich sei, dass dabei Gebiete mit hohen Nutztierrissen betroffen sein werden, also etwa der Raum Cuxhaven oder Gegenden an der Küste. Auf Nachfragen räumte er ein, dass auch im Gebiet Neustadt am Rübenberge/Nienburg ein solches Areal vorhanden ist. Sinn dieses Vorgehens sei auch, mehr Rechtssicherheit zu erlangen. Meyer sagte: „Wir werden die Abschussgenehmigungen amtlich mitteilen müssen, dagegen kann dann auch geklagt werden. Die Gerichte werden uns Hinweise zum weiteren Vorgehen geben. Diese Hinweise sind dann nützlich für unsere Verordnung.“

Das Land will beim Schnellabschuss-Plan die Gemeinde nennen, in der die betroffene Weidefläche liegt. Die Weidefläche selbst jedoch soll nicht mitgeteilt werden, um keine Blockaden oder Proteste zu riskieren. Dass das Verwaltungsgericht Hannover jüngst urteilte, die Zeitspanne von zehn Monaten zwischen einem aktuellen Wolfsriss und dem vorherigen sei zu groß, um einen Zusammenhang und damit die Abschussgenehmigung zu begründen, stimmt die Landesregierung laut Meyer nachdenklich. Nun wolle das Land mit den Schnellabschuss-Regeln erproben, wie weit der Rahmen gesteckt werden könne.

Für die Verordnung, deren Entwurf in den kommenden Wochen intensiv mit den Interessensverbänden diskutiert werden soll, sind bisher zwei Varianten im Gespräch. Man soll eine Abschussgenehmigung erteilen können, wenn es in einem Areal in neun Monaten viermal einen Wolfsriss gegeben hat – wobei das Tier dann den Schutzzaun überwunden haben muss. Für Deiche und den Küstenraum gelten vermutlich geringere Ansprüche an den Schutzzaun. Alternativ ist von drei Wolfsrissen binnen sechs Monaten die Rede.

Die Areale sollen Gemeinden sein, womöglich wird auch ein Cluster mehrerer Gemeinden definiert, die nicht alle in einem einzigen Landkreis liegen müssen. Dies hänge davon ab, in welchen Revieren ein Wolfsrudel aktiv wird. Als Kern der Verordnung wird das Land eine Landkarte erstellen, auf der graue Gebiete markiert sind – also Zonen, in denen es viele Wolfsrisse gab und wo dann Abschüsse gestattet sind. Monatlich könne die Karte aktualisiert werden – was auch bedeutet, dass Gebiete wieder weiß oder von weiß zu grau werden. Das Land werde dann auch festlegen, welche Personen zur Jagd auf den Wolf in diesen grauen Gebieten legitimiert sind.

Laut Staudte prüft die Landesregierung ein neues Verfahren zur Förderung des Zaunbaus. Weidetierhalter befürworten eine Pauschalprämie für den Bau und die Unterhaltung von Zäunen. Im Gespräch ist eine jährliche Prämie von etwa 30 Euro pro Tier. Die bisherige Verpflichtung, einen Antrag auf Zaunbau zu stellen und Angebote einholen zu müssen, sei zu bürokratisch. Nach den Worten von Meyer sind diese Anträge acht Seiten lang, das sei nicht mehr zeitgemäß.

Dieser Artikel erschien am 13.2.2024 in Ausgabe #027.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum

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