4. Nov. 2025 · 
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Behrens‘ Polizeigesetz-Entwurf enthält noch reichlich Konfliktstoff für die rot-grüne Koalition

Schafft es Rot-Grün, bei der Reform des Polizeigesetzes geschlossen zu bleiben? Der Entwurf enthält einigen Konfliktstoff. Der Streit über die Kennzeichnung der Polizisten schwelt.

Das Foto zeigt einen Mann und eine Frau in Businesskleidung auf einem Podium.
Innenministerin Daniela Behrens und Landespolizeipräsident Axel Brockmann. | Foto: Wallbaum

Lange ist die Novelle des Polizeigesetzes angekündigt worden – am gestrigen Dienstag nun hat die Landesregierung den überarbeiteten Entwurf beschlossen. Er wird in den kommenden Tagen an den Landtag übersandt. Es deutet sich jetzt bereits an, dass es zu verschiedenen Themen erhebliche parlamentarische Diskussionen geben wird, vermutlich auch zwischen den Koalitionsfraktionen von SPD und Grünen. Das betrifft etwa den Einsatz von KI für die Videoüberwachung, aber auch die Frage, wo Polizisten die Bodycam, eine tragbare Kamera, verwenden sollen.

Das sind die Konfliktpunkte im neuen Entwurf des „Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz“ (NPOG):

  • Videoüberwachung: Soll auch die KI bei der Videoüberwachung eingesetzt werden? Der erste, im Sommer vorgelegte Entwurf aus dem Innenministerium sah das vor. Der jetzige tut es ebenfalls. So sollten auch Plätze und Großveranstaltungen mit KI-Einsatz begleitet werden können, bei auffälligen Verhaltensweisen bestimmter Personen oder Gruppen könnte Alarm ausgelöst werden. Darüber hinaus ist geplant, KI auch bei der Fahndung einzusetzen zur Identifizierung von Personen – etwa von Vermissten oder von gefährlichen Straftätern. Die automatische Gesichtserkennung könnte hier angewandt werden. Bekannt ist, dass die Grünen die Videoüberwachung wie auch den KI-Einsatz skeptisch bewerten, während die SPD hier offener ist. Diskutiert werden dürfte auch, ob man bestimmte öffentliche Plätze noch stärker mit Überwachungskameras ausstatten soll – auch dann, wenn es keine konkrete Gefahr gibt.


  • Bodycam-Einsatz in Wohnungen: Der Entwurf des Innenministeriums sieht auch vor, dass Polizisten ihre Bodycams einschalten sollen, wenn sie zu Fällen häuslicher Gewalt in Wohnungen gerufen werden. Dies wird aber, auch in Teilen der Grünen-Fraktion, sehr kritisch gesehen – denn damit wird die im Grundgesetz garantierte Unverletzlichkeit der Wohnung berührt. Der Entwurf bleibt bei der Kann-Bestimmung - die Polizeibeamten sollen selbst entscheiden, ob sie eine Bodycam dabei haben oder nicht. Die "Grüne Jugend" hatte kürzlich eine Pflicht-Ausstattung aller Polizisten gefordert. Neu im Entwurf ist nun ein Passus, der es erlaubt, das automatische Einschalten der Bodycam vorzusehen für den Moment, in dem eine Waffe gezogen wird. Diese Technik ist allerdings weder ausgereift noch reif für eine Anwendung. Vorgesehen wird in Behrens' Entwurf, dass die Polizisten die Bodycam einschalten sollen, wenn sie unmittelbaren Zwang anwenden oder androhen wollen.


  • Drohnen-Abwehr: Breite Zustimmung dürfte es für Vorschläge geben, die Identifikation und Abwehr von Drohnen im Polizeigesetz ausdrücklich zu regeln. Auch andere Länder sind schon auf diesem Weg. So kann auch näher bestimmt werden, wenn ein Abschuss von Drohnen angebracht ist.


  • Polizei-Kennzeichnung: Wirbel verursacht die Frage, wie die persönliche Kennzeichnung von Polizisten im Einsatz geregelt werden soll. Dieses Thema ist nicht Gegenstand des Gesetzes, sondern einer geplanten Verordnung des Innenministeriums. Die Grünen drängen auf eine Kennzeichnung (mit einer persönlich zugewiesenen Zahl), die SPD bremst. Zunächst war vorgesehen, dass Polizisten in „geschlossenen Einheiten“ bei größeren Einsätzen diese Nummern tragen sollen – also vor allem die Bereitschaftspolizei bei Demonstrationen. Ein rot-grüner Entschließungsantrag hat nun die Gewerkschaft der Polizei (GdP) aufgeschreckt – denn dort ist jetzt plötzlich von „Polizisten in geschlossenen Einsätzen“ die Rede. Das wären dann aber sämtliche Polizeibedienstete, die in größeren Einsätzen aktiv werden, also beispielsweise auch diejenigen, die den Verkehr regeln. Einen solchen Schritt hält die GdP für übertrieben und viel zu bürokratisch. Hier dürfte es zwischen SPD und Grünen noch einigen Gesprächsbedarf geben.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #195.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum

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