
Beatrice Claus, Rechtsexpertin der Umweltvereinigung WWF, hält die Pläne des rot-grünen Hamburger Senats für die Verklappung von Elbschlick vor der Insel Scharhörn (also in der Nähe Niedersachsens) für „rechtlich nicht zulässig und aus Naturschutzgründen auch nicht verantwortbar“. Eine Klage gegen den Hamburger Plan, den Schlick am Rande des Nationalparks Wattenmeer in der Nordsee abzuladen, rücke damit wohl näher. Vor dem Start einer juristischen Auseinandersetzung wolle man aber erst abwarten, wie sich die Hafen- und die Wirtschaftsbehörde des Hamburger Senats gegenüber den Einwänden der Umweltverbände WWF, BUND und Nabu verhalten werden. Claus meint, der Hamburger Senat habe in den eigenen Berechnungen falsche Annahmen zugrunde gelegt. Das sei fahrlässig, zumal der Schlick viele Schwermetalle enthalte.