14. Aug. 2019 · 
Finanzen

Sachsen will Öffnungsklausel zur Grundsteuer nutzen, Niedersachsen zögert

Niedersachsens Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU) hat sich in Meißen mit seinem sächsischen Kollegen Matthias Haß (CDU). Beide sprachen über die Reform der Grundsteuer – und am Ende kündigte Haß an, Sachsen wolle von der im Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) vorgesehenen „Öffnungsklausel“ Gebrauch machen. Für Niedersachsen gab Hilbers diese Erklärung nicht ab, und es darf vermutet werden, dass sich SPD und CDU in der Landesregierung hier nicht einig sind. Im Konzept von Scholz ist zunächst eine Neubewertung von rund 35 Millionen Grundstücken in Deutschland vorgesehen, dabei soll nach dem Willen des Bundesministers jede einzelne Immobilie neu überprüft und gewichtet werden, ein sehr aufwendiges und langwieriges Verfahren. Die „Öffnungsklausel“, die auf Druck von Bayern auf den Tisch gekommen war, würde es einzelnen Bundesländern erlauben, diese Neubewertung zu vereinfachen. Das könne etwa so geschehen, dass nur Grundstückswert (nach Bodenrichtwertkarte) und Bebauungsdichte auf dem Grundstück herangezogen werden. Dieser Weg wäre wesentlich einfacher, würde aber die Wertunterschiede zwischen dem Luxus-Haus in der Fußgängerzone und einem in die Jahre gekommenen Altbau an einer vielbefahrenen Straße ausklammern. In Sachsen, wo auch CDU und SPD zusammen regieren, will der Finanzminister von der Ausnahme Gebrauch machen. https://soundcloud.com/user-59368422/wir-mussen-auch-einmal-uber-das-verdienen-sprechen-nicht-nur-uber-das-verteilen Die Presseerklärung nach Hilbers‘ Treffen in Meißen kann so interpretiert werden, dass auch Hilbers diesen Weg bevorzugt. Die beiden CDU-Minister teilten nämlich mit, sie befürworteten „eine schnell umsetzbare und für die Verwaltung und die Bürger einfache und handhabbare Lösung“. Außerdem erklärten Haß und Hilbers, die Bundesländer sollten sich auf „wenige abweichende Modelle“ verständigen. Das spräche dafür, dass es nur eine oder zwei Lösungen für die „Öffnungsklausel“ gibt, auf die sich dann jeweils mehrere Bundesländer festlegen könnten. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist es notwendig, ein neues Bundesgesetz zur Grundsteuer bis Ende dieses Jahres in Bundestag und Bundesrat beschlossen zu haben. Die Zeit wird allmählich eng. Allerdings müssen diejenigen Länder, die eine Öffnungsklausel nutzen wollen, ein eigenes Konzept für die Grundsteuer-Erhebung nicht auch schon bis Ende dieses Jahres unter Dach und Fach gebracht haben.  
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #138.
Martin Brüning
AutorMartin Brüning

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