Rundt: Gesundheitsschäden durch Windräder nicht nachweisbar
(rb) Hannover. Die Sorge vieler Menschen, die in der Nähe von Windrädern leben, dass diese Anlagen eine Schädigung ihrer Gesundheit zu Folge haben könnten, lässt sich nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft nicht belegen. Das hat Gesundheitsministerin Cornelia Rundt auf eine entsprechende Anfrage der FDPAbgeordneten Dr. Gero Hocker und Christian Grascha mitgeteilt. Konkret geht es um die Auswirkungen des sogenannten Infraschalls, das sind Frequenzen unterhalb einer Grenze von 20 Hertz bzw. im tieffrequenten Schall unterhalb von 100 Hertz. Hier handelt es sich nach Angaben der Ministerin um den alltäglichen Bestandteil der Umwelt, der durch unterschiedliche Quellen verursacht werde. Dazu zählten natürliche Geräuschquellen wie Wind, Wasserfälle oder Meeresbrandung, aber auch technische Quellen wie Heizungs- und Klimaanlagen, Straßen- und Schienenverkehr, Flugzeuge oder Lautsprechersysteme in Diskotheken. Rundt verweist auf die Kommission „Methoden und Qualitätssicherung in der Umweltmedizin“, die sich intensiv mit der Frage gesundheitsschädlicher Wirkungen von Infraschall beschäftigt habe, aber zu dem Schluss gekommen sei, dass diese nach den verfügbaren Erkenntnissen nicht ausreichend abzuschätzen seien. Eine umfangreiche Machbarkeitsstudie zu diesem Thema liege zudem seit Sommer 2014 vom Umweltbundesamt vor. Fazit: Für eine negative Auswirkung ausschließlich von Infraschall unterhalb der Wahrnehmungsschwelle konnten bislang keine wissenschaftlich gesicherten Erkenntnisse gefunden werden, auch wenn zahlreiche Forschungsbeiträge entsprechende Hypothesen postulieren. Eine Störung von Hörgeräten in der Nähe von Windparks schließt die Ministerin aus. Die neue Generation von Hörgeräten habe selbst Arbeitsgeräusche, etwa von Klimaanlagen, herausfiltern können. Störungen durch tieffrequenten Schall oder Infraschall gelten als „ausgesprochen unwahrscheinlich“, weil entsprechende Frequenzbereiche von Hörgeräten nicht verstärkt würden, sagte Rundt.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #49.