Mit einem überraschenden Vorstoß, zunächst nur als „Prüfauftrag an die Landesregierung“ bezeichnet, lösen die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen erheblichen Wirbel aus. Sie schlagen vor, den „Verheiratetenzuschlag“ für Landesbeamte mit Trauschein abzuschaffen – zugunsten der Beamten, die Kinder haben. „Beamte mit Kindern sollen unabhängig von ihren Familienverhältnissen einheitlich gefördert und dadurch im Schnitt finanziell bessergestellt werden“, sagt der Grünen-Haushaltspolitiker Gerald Heere.

Was ist gemeint? In das neue „Besoldungsgesetz“, das die Beamtenbezüge künftig regeln soll, ist der Vorschlag noch nicht eingespeist, obwohl auch dieses Gesetz demnächst beraten wird. Insofern handelt es sich um eine neue rot-grüne Programmansage, die noch nicht kurzfristig beschlossen werden soll. Ausdrücklich ist auch von einer „Besitzstandswahrung“ die Rede. Wer schon verheiratet ist und den Zuschlag erhält, bekommt ihn also auch weiterhin. Ob das auch für die spätere Pension gilt, ist eine spannende Frage. Der „Verheiratetenzuschlag“ beträgt rund 122 Euro im Monat. Wenn beide Partner Landesbeamte sind, gibt es für jeden nur die Hälfte. Ledige und Geschiedene erhalten bisher auch den halben Anteil. Da die Neuregelung nur für jede neue Ehe gelten soll, könnten bei rund 100 neuen Beamtenehen jährlich 150.000 Euro weniger ausgegeben werden. Die Idee von Rot-Grün ist, damit dann Beamte mit Kinder stärker zu unterstützen – das wäre bei geschätzten 60.000 Beamtenkindern nur ein kleiner Betrag, der jedem Empfänger zustünde.