Darum geht es: Innen- und Justizministerium schlagen der rot-grünen Koalition im Landtag vor, das Polizeigesetz zu verschärfen. Terroristische „Gefährder“ sollen mit einer Fußfessel ausgestattet werden können, damit man ihre Aufenthaltsbeschränkungen besser überwachen kann. Dazu ein Kommentar von Klaus Wallbaum:
Ist die rot-grüne Koalition in Niedersachsen unglaubwürdig, weil sie mit der Veränderung des Polizeigesetzes jetzt ziemlich genau das Gegenteil von dem tut, was sie vorher, bei Übernahme der Regierung 2013, angekündigt hat? Es soll nach der gestrigen Mitteilung nicht weniger Rechte für die Polizei geben, sondern mehr. Es soll keine Schwächung der Arbeit der Sicherheitsorgane geben, von Polizei und Verfassungsschutz, sondern in manchen Punkten ihre Stärkung. Und es soll keine Abkehr von den Kontrollen vor Moscheen geben, sondern ein Bekenntnis dazu, die salafistischen Gruppen noch besser als bisher ins Visier nehmen zu wollen.
Das klang früher alles ganz anders. Aber den Sozialdemokraten und Grünen jetzt mangelnde Glaubwürdigkeit vorzuhalten, wäre ungerecht. Zu beobachten ist vielmehr ein Lernprozess. Die salafistischen Anschläge des vergangenen Jahres, vor allem der kurz vor Weihnachten in Berlin, haben auch beim linken Flügel der Regierungsfraktionen die Erkenntnis reifen lassen, dass es für die Eingrenzung der Polizeibefugnisse in der Gesellschaft derzeit vermutlich keine Mehrheit, nicht einmal ein bisschen Verständnis geben dürfte. Der Dialog mit den Muslimen, von Rot-Grün jahrelang gepriesen, findet nun selbst nach Ansicht von Sozialdemokraten und Grünen dort seine Schranken, wo in salafistischen Moscheen der heilige Krieg gepredigt und Anschläge sogar vorbereitet werden. Früher haben die heutigen Regierungsparteien auf Innenminister Uwe Schünemann geschimpft, ihn sogar ansatzweise verteufelt, weil er die Kontrollen vor Moscheen konsequent durchsetzen wollte und damit an rechtliche Hürden stieß. Im Koalitionsvertrag von 2013 heißt es noch ausdrücklich: „Die Kontrolle von Moscheen wird keinesfalls zugelassen.“
Heute würde diesen Satz in der rot-grünen Koalition vermutlich keiner mehr so wiederholen. Die Regierung und die sie tragenden Fraktionen verändern ihre Haltung. Bei der Reform des Polizeigesetzes, dem Kernstück der niedersächsischen Sicherheitspolitik, geschieht das schrittweise. Vergangenen Herbst wurden die noch im Koalitionsvertrag abgelehnten und im ersten Gesetzentwurf eingeschränkten „anlasslosen Kontrollen“ wieder eingesetzt – es bleibt dabei, dass die Polizei spontan, wenn sie Verdacht schöpft, merkwürdige Autofahrer anhalten und überprüfen kann, und zwar auch ohne vorherige Genehmigung eines Vorgesetzten. Nach der gestrigen Ankündigung von Innen- und Justizministerium kommen nun noch mehr Videokontrollen – bei Terrorverdacht – und die Möglichkeit einer elektronischen Fußfessel für gefährliche Personen hinzu. Diese hatte übrigens CDU-Fraktionschef Björn Thümler schon kurz vor Weihnachten gefordert. Was noch übrig bleibt von der ursprünglich geplanten rot-grünen „Entschärfung“ des Polizeigesetzes sind ein kürzerer Unterbindungsgewahrsam für gefährliche Personen – maximal vier statt bisher zehn Tage – und der Verzicht auf den Begriff der „öffentlichen Ordnung“. Wenn man diese beiden Dinge abzieht, werden mit der neuen Novelle die Möglichkeiten der Polizei verbessert und präzisiert. Genau das wollte Rot-Grün vor vier Jahren eigentlich nicht.
Inzwischen haben die Kräfte, die einen möglichst schwachen, gut kontrollierten Staat wollten, still resigniert. Bei der SPD waren sie nie sonderlich stark ausgeprägt, sondern immer eher in der Minderheit. Bei den Grünen bildeten sie einst einen starken linken Flügel, der heute zunehmend erkennt, dass Themen wie die Agrarwende oder der Wandel zu erneuerbaren Energien und Klimaschutz lohnenswertere Ziele sind als die alten, nicht mehr zeitgemäßen innenpolitischen Schlachten. Andere suchen Ersatzschauplätze, auf denen sie symbolische Zeichen setzen wollen, um überhaupt noch wahrgenommen zu werden – beispielsweise mit einer völlig undifferenzierten und einseitigen Abkehr vom früheren Radikalenerlass, wie sie im Herbst im Landtag beschlossen wurde.
Für Niedersachsen ist diese Veränderung bei den Regierungsparteien ein gutes Zeichen. SPD und Grüne beweisen damit ihre Wandlungsfähigkeit.
Mail an den Autor dieses KommentarsDieser Artikel erschien in Ausgabe #19.