Darum geht es: Bei der Anhörung im Wirtschaftsausschuss zur geplanten Änderung des Paragraphen 45a im Personenbeförderungsgesetz wurden gestern europarechtliche Bedenken geäußert. Hintergrund ist ein Gutachten des Staatsrechtler Jörn Ipsen. Ein Kommentar von Martin Brüning.
„Ich sehe da kein Problem.“ So hatte Wirtschaftsminister Olaf Lies gestern noch im Rundblick-Interview auf die Frage geantwortet, ob es bei der geplanten Kommunalisierung bei der Ticket-Finanzierung für Schüler im öffentlichen Personennahverkehr europarechtliche Schwierigkeiten geben könnte. Seit der Anhörung, die gestern im Wirtschaftsausschuss stattfand, gibt es vielleicht doch ein Problem. Der renommierte Staatsrechtler Professor Jörn Ipsen hatte dort von „Risiken europarechtlicher Natur“ gesprochen und der Landesregierung dringend eine Notifizierung des Gesetzes empfohlen.
Die Landesregierung und die gestern sehr selbstbewusst auftretenden Fraktionen von SPD und Grünen bewegen sich gerade auf dünnem Eis. Die aktuellen Verträge sind gekündigt und die juristischen Argumente der Kommunalisierungs-Gegner wirkten im Ausschuss nicht an den Haaren herbeigezogen. Leicht deplatziert wirkte allein der aus Berlin angereiste Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer, der in düstersten Farben das Ableben der gesamten kleinen und mittelständischen Busunternehmer in Niedersachsen an die Wand malte.
Es gibt durchaus auch gute Argumente für eine Kommunalisierung, die nicht von der Hand zu weisen sind. Es ist gut, dass alle Zahlen jetzt einmal transparent auf dem Tisch liegen und die Reform muss absolut nicht das breitflächige Aus der privaten Busbranche in Niedersachsen bedeuten. Dennoch könnte der europarechtliche Aspekt das Vorhaben auf den letzten Metern stoppen. Die Landesregierung wäre gut beraten, einen Plan B in der Schublade zu haben – möglicherweise kann man die gekündigten Verträge ja doch noch einmal wiederbeleben, bevor man im Januar 2017 alle Busse in die finanzielle Ungewissheit fahren lässt.
Über eine Notifizierung der betroffenen Regelung haben übrigens auch schon andere nachgedacht. „Es bleibt zu überlegen, ob die zukünftige Regelung nach § 45 a des Personenbeförderungsgesetzes nicht durch die EU notifiziert werden sollte, um sie auch beihilfefest zu machen.“ Das Zitat stammt aus dem März 2011 von Gerd Will, wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion und Mitglied des Wirtschaftsausschusses.
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