13. Nov. 2015 · 
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Registrierung – was ist das?

(rb) Hannover. Die Dringlichen Anfragen der Oppositionsfraktionen von CDU und FDP am Donnerstag im Landtag, die sich ausschließlich um die Probleme mit den hohen Flüchtlingsströmen drehten, hat Innenminister Boris Pistorius ausgiebig dafür genutzt, mit bestehendem Halbwissen über die Registrierung von Flüchtlingen aufzuräumen, aber auch um die mangelhafte Vernetzung von Bund und Ländern darzustellen. Demnach ist es aufgrund der hohen Zugangszahlen mitnichten so, dass die Flüchtlinge generell zunächst an der deutschen Außengrenze von der (Bundes-)Polizei registriert werden. Vielmehr durchlaufen die asylsuchenden Menschen die unterschiedlichsten Registrierungen. Kommt ein Flüchtling in einer Unterkunft an, werden zunächst lediglich Name und Herkunftsland erfragt, und er bekommt einen provisorischen Hausausweis, mit dem er Zugang zu einem Schlafplatz und zur Essensausgabe bekommt. Eine wirkliche Registrierung findet dann erst in der Erstaufnahmebehörde statt. Mit dem System „EASY“ (Erstverteilung von Asylbegehrenden) werden dort Geschlecht, Nationalität und Familienverbünde erfasst; auf dieser Basis erfolgt die bundesweite Verteilung nach dem Königsteiner Schlüssel. Dabei wird eine Fallnummer generiert, die zwingend für die anschließende Registrierung in „NIAS“ (Niedersächsische Ausländersoftware) erforderlich ist. Mit NIAS werden weitere personenbezogene Daten wie Geburtsdatum und -Ort, Religion und Sprache festgehalten und ein Foto gemacht. Damit erhält der Flüchtling eine Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender (BÜMA) sowie den offiziellen Hausausweis. Für den Asylantrag ist dann das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zuständig, das eine weitere Registrierung im sogenannten „MARIS“-Verfahren vornimmt. Und die ist nach Darstellung des Innenministers der Schwachpunkt, denn es gibt bislang keine Schnittstelle zwischen den Systemen von Bund und Land, so dass nicht auf die Daten der jeweils anderen Seite zugegriffen werden kann. Immerhin ist dies jedoch Teil der aktuellen Vereinbarungen zwischen Bund und Land, die nun noch gesetzlich zu regeln sind. Um deutlich zu machen, wie dramatisch diese Hürde für die Asylanträge ist, nannte Pistorius zwei Zahlen: Das BAMF nimmt in Niedersachsen pro Woche 1000 Asylanträge entgegen, während das Land Zugänge von 1000 Personen pro Tag zu verzeichnen hat. Der Rückstandsaufwuchs beträgt also 6000 Personen pro Woche. Wer heute in Niedersachsen registriert ist, bekommt demnach frühestens im Mai 2016 einen Termin beim BAMF für den Asylantrag. Lediglich in Bramsche gibt es ein Pilotprojekt, in dem alle genannten Stellen in einer Bearbeitungsstraße nebeneinander tätig sind. Einen Asylantrag stellen kann man dort allerdings wegen der Personalknappheit beim BAMF nicht, bedauerte Pistorius. Auch seine Anfrage beim BAMF, dieses Verfahren auf andere Standorte in Niedersachsen auszuweiten, sei erfolglos geblieben.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #210.
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