Rechnungshof rügt üppige Zuschüsse für Fraktionen in Kommunen
Der Landesrechnungshof hat genau hingeschaut, wie in den Kommunen die Fraktionen und Gruppen in den Räten finanziell ausgestattet werden. Dabei fielen den Prüfern eklatante Unterschiede auf – die Zuwendungen schwanken zwischen Jahresbeträgen von 11.000 Euro (Stadt Cuxhaven) und 2,4 Millionen Euro (Landeshauptstadt Hannover).
Je Ratsmitglied sind das Beträge, die in Cuxhaven 282 Euro jährlich ausmachen, in der Landeshauptstadt 38.000 Euro. Geprüft wurden daneben noch die Städte Celle, Wilhelmshaven, Lüneburg, Lingen, Hildesheim, Göttingen, Salzgitter und Wolfsburg. Der Rechnungshof hält die Verwendung vieler Mittel für fehlerhaft, außerdem attestiert er einigen Städten, unterschiedlich intensiv die Ausgaben geprüft zu haben. Keine Stadt habe eine Bedarfsberechnung vorlegen können – und einige Kommunen hätten nicht verbrauchte Beträge auf das nächste Jahr übertragen, in Salzgitter sogar auf die Fraktion der nächsten Wahlperiode. Kritisch wird nun angemerkt, dass eine Fraktion sogar „Knöllchen“, also Parkverstöße für ihre Ratsmitglieder mit den Einnahmen aus Zuschüssen beglichen habe, in Hannover, Hildesheim und Wolfsburg seien sogar Weihnachtsfeiern, Grillfeste und Konzertbesuche daraus finanziert worden. Notwendige Belege hätten nur in Einzelfällen vorgelegt werden können. Heike Fliess vom Rechnungshof trug die Kritik vor. Jan Arning vom Städtetag sagte, die 2020 vom Innenministerium erlassenen „Leitplanken“ seien hilfreich, viele Kommunen hätten inzwischen eigene Satzungen zu den Fraktionsetats erlassen. „Das Bier auf Fraktionskosten am Ende einer Haushaltsklausur sollte aber weiter erlaubt bleiben.“
Der diesjährige „Kommunalbericht“ des Rechnungshofes listet noch mehrere Mängel auf:
Investitionsrückstände: Der Rechnungshof hat ermittelt, in welchen Bereichen die Kommunen vor allem einen Nachholbedarf bei Investitionen in die Infrastruktur sehen. Ganz vorn rangieren dabei Straßen und Verkehrswege, Schulen und Volkshochschulen. Die Autoren der Untersuchung meinen, dass ein Ergebnis besonders auffällig sei – der Bedarf an zusätzlichen Ausgaben für die Infrastruktur sei in den kleinsten Einheitsgemeinden besonders hoch, er liege hier bei mehr als 6000 Euro je Einwohner. Insgesamt liegt die Spannbreite in den verschiedenen Regionen in Niedersachsen zwischen 1500 und 4000 Euro je Einwohner. Der Investitionsbedarf in allen Kommunen betrage 20 Milliarden Euro und liege um 650 Euro je Einwohner über dem Bundesdurchschnitt aller Flächenländer. Nach Ansicht des Städtetages ist überraschend, dass der Investitionsstau in großen selbstständigen Städten größer ist als in kleineren und mittelgroßen.
Finanzkraft lässt spürbar nach: Schon für das Haushaltsjahr 2020 sei von einer nachlassenden Finanzkraft der niedersächsischen Kommunen auszugehen, heißt es im Bericht. Die Gesamtverschuldung aus Liquiditätskrediten habe um 30 Millionen gegenüber 2019 zugenommen – nachdem die Kommunen zwischen 2016 und 2019 den Bestand noch um 1,5 Milliarden Euro hätten verringern können. Die Auszahlungen für Personal seien um 5 Prozent gewachsen – das liege über der Quote der Besoldungserhöhungen und lasse vermuten, dass die Kommunen in der Corona-Krise mehr Mitarbeiter beschäftigt haben. Ende 2020 habe die Verschuldung der niedersächsischen Kommunen bei 13,7 Milliarden Euro gelegen. Aus Hilfsprogrammen des Landes hätten die Kommunen 2020 rund 1,1 Milliarden Euro eingenommen.
Wenig Frauen in Aufsichtsräten: In zehn Kommunen hat der Rechnungshof die Zusammensetzung der Aufsichtsräte kommunaler Unternehmen überprüft. Nur in fünf von 33 Gesellschaften habe der Frauenanteil einen Prozentsatz von 30 erreicht oder überschritten.
Fusionen haben positive Wirkungen: Seit 2010 sind in Niedersachsen 38 Projekte für kommunale Fusionen angeschoben oder umgesetzt worden – der prominenteste Fall darunter ist der Zusammenschluss der Kreise Osterode und Göttingen. Der Rechnungshof hat nun beispielhaft zehn Kommunen untersucht und kommt zu dem Schluss, dass viele positive Wirkungen erzielt wurden: Ausbau einer bürgernahen Verwaltung, bessere Dienstleistungsqualität, attraktivere Bedingungen für neue Beschäftigte, Bündelung der Kompetenzen, Stärkung der Jugendhilfe, der Kultur- und Sozialarbeit – und vor allem: Stärkung der Bedeutung der jeweiligen Kommune in der kommunalen Familie.