Die Präsidentin des Landesrechnungshofs Sandra von Klaeden stellt ihren Bericht in der Landespressekonferenz vor. - Foto: kw[/caption]
Der Rechnungshof stellt knapp fest, dass die Landesregierung bei weitem nicht die möglichen Konsequenzen aus den technischen Neuerungen ziehe. So wäre es beispielsweise möglich, bei Finanzämtern und Katasterämtern die Daten elektronisch auszutauschen – das mache es entbehrlich, dass die Kunden und Bürger die Dienststellen direkt aufsuchen. Ähnliches gelte immer stärker auch für die Gerichte, die den Rechtsverkehr Zug um Zug auf elektronische Akten umstellen. „Trotzdem ist weiterhin die Beibehaltung aller Standorte vorgesehen“, fügt der Rechnungshof mit Verweis auf die Koalitionsvereinbarung hinzu und urteilt: „Standortgarantien können zu einem höheren Investitionsbedarf führen, ineffiziente Strukturen können sich verfestigen.“ Der LRH bezweifelt, dass die Summen im bisherigen Sondervermögen für Digitalisierung reichen werden – denn begleitet werden müsse dieser Prozess auch vom Mut, alte Strukturen zu verschlanken. Erst wenn man wisse, wie eine Verwaltung schrumpfen soll, könne man die Digitalisierung gezielt vorantreiben – sonst bestehe die Gefahr überflüssiger Investitionen in bestimmten Behörden.
Kein Rückgang bei den Personalausgaben in Sicht
Ernüchternd ist aus Sicht des LRH auch der Blick auf die Mittelfristige Finanzplanung. Bis 2022 seien Einsparungen bei den Personalausgaben nicht zu erwarten – vielmehr erhöhten sich diese von 2017 bis 2022 von 13,9 Milliarden auf 16,6 Milliarden Euro, also um 2,7 Milliarden – das entspreche einem Wert von 19 Prozent. Der Effekt verstärke sich noch, wenn man beachte, dass sich der Personalbestand der Landesverwaltung in diesem Zeitraum um 3222 neue Stellen erhöhen solle – vor allem im Bereich des Innen-, Kultus-, Wirtschafts-, Finanz-, Justiz- und Umweltministeriums. Außerdem habe das Land mit dem Nachtragsetat 2018 festgelegt, knapp 1000 Lehrerstellen nicht wie zunächst geplant zum 1. August 2018 abzubauen – sondern erst fünf Jahre später. Ein Drittel aller Personalausgaben des Landes entfalle auf Lehrer. Und während noch 2005 rund 8,5 Prozent der Lehrer nicht im Unterricht, sondern für andere Aufgaben in der Schule eingesetzt worden waren, sei diese Quote bis 2017 auf 15 Prozent gestiegen – es handele sich um 12.000 „Vollzeitlehrereinheiten“, also rechnerische volle Stellen. Erneut empfiehlt der Rechnungshof, für Verwaltungstätigkeiten in den Schulen ausgebildete Fachkräfte einzusetzen, keine Pädagogen.
Nach Ansicht des Rechnungshofes darf es – anders als bisher von der Landesregierung – bei der Überprüfung von Behörden und bei der Analyse von Einsparpotenzialen „keine Schonbereiche“ geben. Vor allem die Bereiche der Landesverwaltung, in denen besonders viele Mitarbeiter tätig sind, gehörten genau unter die Lupe – die Frage des Einsatzes von Lehrern in den Schulen, von Polizisten, von Justizbediensteten, Richtern und Staatsanwälten und von Finanzbeamten in der Steuerverwaltung. Ein Drittel der Personalausgaben entfallen auf die Pensionäre. 2017 seien für die Versorgungsbezüge 3,9 Milliarden Euro aufgewandt worden, bis 2028 wachse dieser Betrag, wenn man den Anstieg der Bezüge um zwei Prozent jährlich unterstelle, auf 5,2 Milliarden Euro. In einer Versorgungsrücklage befänden sich zwar rund 620 Millionen Euro, rund 100 Millionen Euro sollten jetzt noch dazukommen. Der Rechnungshof fordert, dass die Regierung nachweist, wie dieser Betrag in Zukunft planmäßig weiter aufgestockt werden kann.

