Rechnungshof rügt: Das Land vergibt Zuschüsse ohne ausreichende Prüfung
Der Landesrechnungshof (LRH) geht auf Distanz zu der Art und Weise, wie das Land über Jahre Zuwendungen und Einzelförderungen verteilt hat. „Wir erwarten von den Ministerien, dass sie in diesen Fragen mehr Sorgfalt an den Tag legen. Es häufen sich mangelhafte Förderrichtlinien, außerdem werden einmal gewährte Hilfen oft nicht mehr angemessen überprüft“, sagte LRH-Präsidentin Sandra von Klaeden im Haushaltsausschuss des Landtags.
Diese Kritik sei von der Prüfbehörde schon öfter geäußert worden, betonte sie und fügte hinzu: „Leider folgen die Ressorts unseren Hinweisen in den wenigsten Fällen.“ Eine Kontrolle der Zuschüsse an Wohlfahrtsorganisationen in den Jahren 2015/2016 habe ergeben, dass „in 50 Maßnahmen Überschneidungen“ bemerkt worden seien. Die Vielzahl von Doppel- und Mehrfachförderungen sei aber äußerst kritisch zu sehen. So erhielten Verbände im sozialen Bereich oft neben der gesetzlichen Finanzhilfe von 60 Prozent noch eine Zuwendung, die ebenfalls bis an 60 Prozent reichen könne. „Dort sollte man sehr genau hinsehen, denn es geht um Summen im hohen zweistelligen Millionenbereich“, betont von Klaeden. Ihre Behörde habe einen Fall aufgelistet, bei dem seit 1999 eine Förderung unterbrochen läuft. „Wenn aber vier-, fünf- oder sechsmal verlängert wurde, ist doch die Analyse nötig, ob das erforderliche erhebliche Landesinteresse an der Förderung noch besteht.“
Von Klaeden bezog sich auf Zuwendungen und Förderungen, die freiwillig gegeben werden, also nicht aufgrund eines Gesetzes fließen. Das unterscheidet diesen Bereich von den gesetzlichen Finanzhilfen, die regulär ausgezahlt werden. Im Ausschuss berichtete die LRH-Präsidentin, dass der Rechnungshof bezogen auf die Jahre 2014 bis 2018 alle aus seiner Sicht problematischen Zuschüsse aufgeführt hat. Dabei geht es beispielsweise um die Förderung der politischen Jugendbildung, die Zuwendung an Forschungsinstitute, die Unterstützung für Seniorenbüros, für Schulen in freier Trägerschaft und für Jugendwerkstätten. In mehreren Fällen bezogen die Empfänger zugleich Geld aus anderen Landestöpfen, der Zweck der Hilfe war nicht klar definiert, auf das Einwerben von Drittmitteln wurde verzichtet oder die Förderziele waren bereits erreicht. Manchmal wurde auch das Geld nicht richtig weitergegeben.
Rechnungshof empfiehlt pauschale Kürzung
Mehrere Anregungen gibt nun der Rechnungshof: Dauerförderungen solle es möglichst nicht geben, die regelmäßige Überprüfung müsse sichergestellt werden. Dabei müsse auch nachgeschaut werden, ob das Ziel der Finanzhilfe schon erreicht wurde. Außerdem seien klare Prioritäten nötig, Mehrfachförderungen aus verschiedenen Programmen müssten unbedingt vermieden werden. Von Klaeden rät, dass das Land ein neues Förderprogramm nur noch dann starten darf, wenn dafür ein anderes eingestellt wird. Sie empfiehlt zudem eine pauschale Kürzung aller Vorhaben um 20 Prozent. Zehn Prozent, wie in der Regierung überlegt werde, reichten nicht aus. Im Subventionsbericht der Landesregierung sind für 2017 insgesamt 280 Programme genannt, sie haben einen Umfang von 1,2 Milliarden Euro.
Ulf Thiele (CDU) und Frauke Heiligenstadt (SPD) erklärten, man wolle über die Reform der Zuwendungsregeln nachdenken. Viele Programme, die der Rechnungshof kritisch bewerte, beruhten aber auf politischen Wünschen. Christian Grascha (FDP) sagte, ein Regelwerk für die Überprüfung könne am besten der Rechnungshof selbst vorschlagen. Stefan Wenzel (Grüne) sagte, ihm wäre auch an einer transparenten Darstellung der Zuschüsse und Förderungen im Haushaltsplan des Landes gelegen.