Eigentlich müsste man jedem Bürger raten, gegen den Bescheid für die Wassergebühren Einspruch einzulegen, das müsste sich auszahlen.
Auch Jan Arning, Hauptgeschäftsführer des Städtetages, befürwortet bei der Beschaffung eine stärkere Zusammenarbeit. Der Rechnungshof hat außerdem in 16 Kommunen den Zustand der Straßen geprüft und kommt zu dem Schluss, dass in allen Orten zwar kräftig in das Straßennetz investiert worden sei, trotzdem aber ein „zunehmender Vermögensverzehr des Straßenvermögens“ festzustellen sei. Es fehle vielerorts an einer systematischen Planung, wann in welcher Straße eine Sanierung geschehen soll. Auch die Gebührenrechnung für Trinkwasser und Niederschlagswasser in zehn Kommunen und kommunalen Betrieben wurde unter die Lupe genommen. Dabei sei offenkundig geworden, dass die Kommunen „erhebliche Schwächen bei der Kalkulation“ hätten.
Im Landtags-Innenausschuss sagte der Grünen-Abgeordnete Christian Meyer: „Eigentlich müsste man jedem Bürger raten, gegen den Bescheid für die Wassergebühren Einspruch einzulegen, das müsste sich auszahlen.“ Auch die Kalkulation von Feuerwehr-, Friedhofs-, Abfall- und Marktgebühren sei oft fehlerhaft gewesen, meinte von Klaeden. Jan Arning vom Städtetag sagte, die Vorgaben für die Kalkulation seien „immer schwieriger und komplizierter“ geworden, gleichzeitig schwinde die Bereitschaft der Bürger, die Bescheide zu akzeptieren. Daraus folge für ihn ein Auftrag an das Land, die Vorgaben zu vereinfachen.


