19. Nov. 2020
Finanzen

Rathäuser nehmen es mit IT-Sicherheit nicht zu genau

Was tut ein Bürgermeister, wenn in seinem Rathaus das Computernetz gehackt wurde und die Verwaltung damit lahmgelegt ist? Der Landesrechnungshof (LRH) hat sich modellhaft 15 Gemeinden und Städte angeschaut, die jeweils zwischen 10.000 und 30.000 Einwohner zählen. Das Resultat war ernüchternd, wie aus dem aktuellen „Kommunalbericht“ hervorgeht, den LRH-Präsidentin Sandra von Klaeden gestern im Innenausschuss des Landtags vorgelegt hat. In keiner der Kommunen hatte es ein schriftlich fixiertes Konzept gegeben, wie eine Abwehrstrategie aussieht und welche Sicherheitsschritte im Notfall unternommen werden sollen.
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Nur fünf der 15 Kommunen hatten ihr Personal, das für die Sicherheit der IT-Systeme verantwortlich ist, für diese Aufgabe auch geschult. Die Rechnungsprüfer sind nach dieser Stichprobe nun alarmiert, weil erneut festgestellt worden sei, wie stiefmütterlich das Thema in vielen Kommunen noch behandelt wird. Dabei seien Cyberattacken zu einer realen Gefahr für die Politik und Verwaltung geworden, gerade auch in Kommunen. Da es entscheidend ist, wie in den ersten Stunden nach Feststellung eines solchen Falles agiert wird, müssten die verantwortlichen Kräfte unbedingt gut vorbereitet und mit den neuesten Kenntnissen ausgestattet sein. Untersucht wurden die Städte und Gemeinden Bergen, Gehrden, Belm, Bohmte, Emmerthal, Harsum, Südheide, Wennigsen, Aerzen und die Samtgemeinden Barnstorf, Bersenbrück, Flotwedel, Nienstädt, Uchte und Wathingen.

Im Kommunalbericht wurden noch weitere Mängel aufgeführt:

Ganztagsschulen: Die Prüfer rügen, dass viele Kommunen für den Ausbau der Ganztagsschulen auch in pädagogische Ausstattungen investiert hätten, obwohl das gar nicht ihre Aufgabe gewesen sei. Auch das Mittagessen sei teilweise stark subventioniert worden, dabei müssten hier eigentlich die Eltern zur Kasse gebeten werden. Dies hatte zur Folge, dass in einigen Kommunen die Kosten je Betreuungsstunde im Ganztagsbereich auf bis zu 146 Euro hochgeschnellt seien. Teilweise habe der Zuschuss je Mittagessen bei mehr als elf Euro gelegen. Die eigentlich klar geregelte Abgrenzung der finanziellen Verantwortlichkeit sei damit also missachtet worden – das Land muss für Lehrkräfte und pädagogisches Personal aufkommen, die Kommunen für die übrigen Bereiche. Dazu zählten dann Hausmeister, Sekretariat, Schulgebäude, Mensen und Sportanlagen. Flugplätze: Der LRH hat überdies zehn kommunal betriebene Flugplätze unter die Lupe genommen. Die klassischen Gebühren, etwa Landeentgelte, seien viel zu niedrig und könnten keinen wirtschaftlichen Betrieb der Einrichtungen gewährleisten. Bei mehr als der Hälfte der Flugplätze zeige sich zudem ein Investitionsstau. Der LRH erinnert die Kommunen an das Gebot der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung. Unterhaltsvorschuss: Die Ausgaben für Unterhaltsleistungen (wenn etwa Väter nicht zahlen) sind zwischen 2014 und 2018 in 14 geprüften Kommunen von vier auf elf Millionen Euro gestiegen, die Summe der eingetriebenen Erstattungen der säumigen Zahler wuchs jedoch nur von drei auf vier Millionen Euro. Die höheren Aufwendungen liegen unter anderem daran, dass der Bund den Kreis der empfangsberechtigten Kinder ausgeweitet hat. Der LRH stellte fest, dass viele Kommunen eine konsequente Vollstreckung bei den Vätern vermissen lassen. Fuhrpark: Bei zehn Landkreisen wurde geprüft, ob die Dienstwagen sachgerecht beschafft wurden. Das Ergebnis war, dass überwiegend der Bedarf nicht angemessen ermittelt worden war. Die Frage, ob man Mitarbeiter günstiger ihren privaten Wagen hätte nutzen lassen sollen, sei oft nicht richtig geprüft und abgewogen worden. Bezirksverband Oldenburg: Der Bezirksverband Oldenburg, der für die Kommunen soziale Dienste organisiert und Heime trägt, beachtet das Haushaltsrecht nach Meinung des LRH unzureichend. Jahrelang sei verzichtet worden, die Kommunen zu einer Verbandsumlage heranzuziehen. Daher hätten die Einrichtungen und Stiftungen sehr hohe Gebühren entrichten müssen. Das Verfahren sei stiftungsrechtlich unzulässig.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #209.
Niklas Kleinwächter
AutorNiklas Kleinwächter