Zweifel an der Verfassungstreue
Rübke war vor einem Jahr vom Landtag zur Landesbeauftragten berufen worden, zusammen mit dem Historiker Wilfried Knauer arbeitete sie die Personenschicksale von Menschen auf, die zwischen 1972 und 1990 in den öffentlichen Dienst wollten, aber wegen ihrer Zugehörigkeit zu extremistischen Organisationen das nicht durften. Der „Radikalenerlass“ von Bundesregierung und Ministerpräsidenten von 1972 hatte festgelegt, dass die Mitgliedschaft bei DKP, maoistischen K-Gruppen oder der NPD Zweifel an der Verfassungstreue der Bewerber begründet – und die Einstellung abzulehnen sei. Die Gerichte schwächten diese Linie später ab. Knauer hat in den Archiven geforscht und für Niedersachsen folgende Zahlen ermittelt: 168.931 Anfragen beim Verfassungsschutz zu Bewerbern für den öffentlichen Dienst in Niedersachsen hatte es zwischen 1972 und 1988 gegeben. In 729 Fällen hatte der Verfassungsschutz Bedenken geäußert – und in 141 Fällen wurden die Bewerber, die sich vor einer Kommission äußern mussten, auch abgelehnt. 103 von diesen 141 Personen hatten ihren Wunsch, in den Staatsdienst zu kommen, im Laufe des Verfahrens aufgegeben. Bis 1988 sind außerdem 271 Mitarbeiter des Staatsdienstes auf ihre Verfassungstreue nachträglich überprüft worden – 62 von ihnen wurden daraufhin entlassen, darunter 35 Beamte. Lesen Sie auch:- Betroffenenprotest: Wurden Extremisten zu Unrecht aus dem Staatsdienst ferngehalten?
- Rübke plant große Dokumentation