Prof. Hans-Peter Schneider, hannoverscher Verfassungsrechtler, ist im Alter von 83 Jahren gestorben. Über Generationen hinweg war Schneider als profilierter, meinungsfreudiger und durchaus auch polarisierender Jurist bekannt. Der gebürtige Jenaer, der seit 1975 den Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht an der Uni Hannover innehatte, galt als Experte vor allem für Föderalismusfragen und für Verfassungsbildung.
Als Berater mehrerer ausländischer Regierungen wirkte er, intensiv war er zudem am Prozess der Bildung der Länderverfassungen in den ostdeutschen Bundesländern beteiligt – vor allem in Sachsen und Sachsen-Anhalt. Er war geschäftsführender Direktor des Deutschen Instituts für Föderalismusforschung, außerdem zeitweise Mitglied des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs.
Schneider, der den Sozialdemokraten nahe stand, überraschte 2005 mit einer klaren Empfehlung, der von Kanzler Gerhard Schröder geplanten vorzeitigen Auflösung des Bundestages nicht Folge zu leisten. Schneider hielt die Absicht von Rot-Grün, Schröder das Vertrauen bewusst nicht auszusprechen und damit vorgezogene Neuwahlen zu ermöglichen, nicht für überzeugend. Schröder sei jeden Beleg dafür, dass er künftig keine parlamentarische Mehrheit mehr haben würde, schuldig geblieben. Schneider empfahl stattdessen, ein Selbstauflösungsrecht des Bundestages einzuführen. Doch die Politik wollte damals nicht auf ihn hören.