Der Bund will sich mehr Entscheidungsrechte sichern – und das Bundesinfektionsschutzgesetz ändern. Noch stehen die Änderungen im Detail nicht fest, aber die Große Koalition in Berlin hat sich die Sache fest vorgenommen. In einem Pro-und-Contra beleuchtet die Rundblick-Redaktion diese Pläne.
Schon sind die ersten Kritiker zur Stelle und gießen reichlich Häme über die jüngsten Pläne der Großen Koalition: Angela Merkel wolle ja nur von ihrem Versagen ablenken und tue so, als seien Länder und Kommunen Schuld an den vielen Fehlern in der Corona-Politik. Das sei ein billiges Manöver zur Entlastung der Verantwortung der Kanzlerin – und der letzte Beweis für ihren sinkenden Stern in der Politik. Der Bund, meinen sie, hätte doch schon längst viele Schritte gehen können – mehr Geld für das Gesundheitssystem, eine leistungsfähige elektronische Nachverfolgung der Kontakte von Infizierten und damit endlich effektive Arbeit der Gesundheitsämter, frühzeitige und vorsorgende Beschaffung von Impfstoffen und Test-Kits. Mehr Bundeskompetenzen zu Lasten der Länder lösten diese Probleme, die durch krasse Fehlentscheidungen ausgelöst wurden, wahrlich nicht.
Ja, vieles davon stimmt. Tatsächlich wirkte die Bundesregierung im Krisenmanagement über weite Strecken zu zögerlich, zu unentschlossen und zu bürokratisch. „Zu deutsch“, möchte man sagen. Da war der Datenschutz eben wichtiger als die Bekämpfung der tödlichen Seuche, weil es zum guten Ton gehört, auf die Datenschützer zu hören. Oder war es vielmehr die Angst vor der Diskussion, die uneinsichtige Datenschützer im Fall der Fälle losgetreten hätten? Jens Spahn immerhin, der derzeit so gern gescholtene Bundesgesundheitsminister, wollte schon im März 2020 eine App mit weitgehenden Kontrollmöglichkeiten. Er gab auf, als der Widerstand nicht nur von FDP und Grünen, sondern auch vom Koalitionspartner SPD erkennbar wurde. Vermutlich wäre es besser gewesen, er hätte den Konflikt damals schon eskalieren lassen.
Im Grunde ist dies der Teil einer Notstandsverfassung, zu der sich die Bundesrepublik in den sechziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts nicht hatte durchringen können.
Die Fehler des deutschen Krisenmanagements sind oft beschrieben worden, sie gelten für Bund, Länder und Kommunen gleichermaßen. Eine Kompetenzverschiebung hin zum Bund beseitigt den typisch deutschen Perfektionismus, der das eigentliche Hindernis für die effektive Krisenbewältigung ist, sicherlich nicht. Insofern liegen die Kritiker richtig. Aber es geht längst um etwas anderes, um die Grundfrage, ob das parlamentarische System der Bundesrepublik Deutschland gut genug gerüstet ist für gewaltige Krisen wie die Corona-Krise – und zwar gerade in Zeiten, in denen der Zwiespalt zwischen Kritikern der Freiheitsbeschränkungen und Kritikern der Lockerungen so unüberbrückbar groß geworden ist wie jetzt, in einer Phase des überbordenden allgemeinen Frustes. Die Antwort lautet nein, und sichtbar wurde das in der Ministerpräsidentenkonferenz vor Ostern, als die Überzeugungsarbeit der Kanzlerin an den Länder-Regierungschefs abprallte und als Kompromiss eine „Osterruhe“ vereinbart wurde, die sich wenig später schon als juristisch nicht tragfähig erwies.
Der Eindruck, den die politische Führung in der Bundesrepublik Ende März ablieferte, war dieser: Sie diskutieren ewig, kommen nicht zu Ergebnissen, zimmern dann eilig einen Ausweg zustande und merken zu spät, wie wenig durchdacht dieser Ausweg war. Politische Führung in Naturkatastrophen wie dieser Corona-Pandemie muss aber vielmehr lauten: Wir haben einen Mechanismus, der bei einer weiteren Eskalation der Lage – wie jetzt bei der dritten Welle – greift und möglichst schnelle und effektive Maßnahmen möglich macht. Im Grunde ist dies der Teil einer Notstandsverfassung, zu der sich die Bundesrepublik in den sechziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts nicht hatte durchringen können. Nach dem Debakel um die kurzfristig verhinderte „Osterruhe“ war es wichtig, die Handlungsfähigkeit der Republik in Krisenzeiten unter Beweis zu stellen – und sei es auch zunächst nur für den Fall einer bundesweiten Pandemie. Deshalb also, aus staatspolitischen Gründen, ist die jetzt geplante Reform wichtig. Sie gibt die Sicherheit, bei einer weiteren Zuspitzung der Lage zu einer klaren kurzfristigen Entscheidung fähig zu sein. Wie weit die Rechte des Bundes dann im Detail gehen, bleibt angesichts dieser Aufgabe eine Nebensache.
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Im Ideenkatalog der Bundesebene sammelt sich die gesamte Bräsigkeit einer Bundesregierung, die schon wenige Monate nach einem zunächst positiven Auftakt den Faden verloren hat.
Das Gerangel um Kompetenzen zwischen Bund und Ländern ist keine Neuerfindung in Corona-Zeiten, und es ist auch nicht überraschend, dass eine Gruppe der Meinung ist, alles würde einfacher, wenn Berlin schlichtweg für alle eine Entscheidung trifft. Zu beobachten ist das Tauziehen seit Jahren in der Bildungspolitik, in der gerade Eltern in Berlin sich wünschen, dass die Vorgaben für die Schulen am besten aus einem Bundesministerium kommen sollten – keine Überraschung angesichts der Bildungspolitik des Senats. Je weiter man sich aber von Berlin entfernt, desto kritischer wird der Bildungszentralismus gesehen. Es bleibt eben fraglich, ob wirklich alles besser wird, wenn die Berliner Blase bestimmt, wie in einer Grundschule in Saarlouis, einer Realschule in Leer oder einem Gymnasium in Passau zu unterrichten ist. Der aktuelle Entwurf um ein Bundesinfektionsschutzgesetz ist ein Spiegelbild dieser Debatte. Er zeigt, wie der Bund mit einem hanebüchenen Schema F von Flensburg bis Passau durchregieren will.
Noch ist die Messe nicht gesungen und auch für diesen Entwurf gilt gottlob das Strucksche Gesetz. Und das ist auch gut so, denn so wie es jetzt ist, sollte das Gesetz keinesfalls beschlossen werden. Es ist schon wahr, dass das teilweise unprofessionelle Agieren von Ländern und manchen Landkreisen seinen Teil zu einer gewissen Föderalismusmüdigkeit beigetragen hat. In Niedersachsen muss man sich dazu nur den Schulstart nach den Osterferien genauer betrachten. Von fehlende Test-Kits über unklare Abläufe war wieder alles dabei, was Eltern und Lehrkräfte zur Verzweiflung bringen kann. Nach über einem Jahr Corona muss man feststellen, dass das Land nicht bewiesen hat, dass es etwas besser kann und sich der föderalistische Ansatz deshalb schon allein an der Kompetenz der Landesverwaltung festmachen ließe. Nein, die Werte von Armin Laschet in der aktuellen WDR-Umfrage sind genauso wie die Werte von Stephan Weil in der Allensbach-Umfrage der Drei-Quellen-Mediengruppe von tiefem Frust über das Corona-Chaos geprägt.
Wer allerdings in Richtung des Kanzleramts schaut, stellt sehr schnell fest, dass eine Bündelung der Entscheidungshoheit in Berlin für die meisten Menschen im Land keine Verheißung darstellen dürfte. Im Gegenteil: In dem Ideenkatalog der Bundesebene sammelt sich die gesamte Bräsigkeit einer Bundesregierung, die schon wenige Monate nach einem zunächst positiven Auftakt in der Corona-Krise den Faden verloren hat, was am Ende im Osterruhe-Desaster gipfelte. Und so kann man sich auch beim aktuellen Entwurf nur wünschen, dass auch hier wieder das Strucksche Gesetz gelten wird. Die Bundesregierung kippt nach über einem Jahr Corona-Krise vieles Erlernte über Bord und will das gesamte Land nach einem primitiven Schema F zur Raison bringen. Dabei hakt es gleich an mehreren Stellen:
Die triviale 100: Die 100 ist wirklich eine eingängige und verständliche Zahl, aber sie taugt nicht dazu, sie als maßgeblichen Inzidenzwert in den Mittelpunkt allen Handelns zu stellen will. Ihr fehlt es zum Beispiel an Aussagekraft, weil sie nicht deutlich macht, ob es um ein diffuses Ausbruchsgeschehen oder um Ausbrüche in überschaubaren Clustern geht. Zudem unterliegt sie immer wieder deutlichen Schwankungen, die vor allem mit der Zahl der Tests (Wochenende, Feiertage, Ferien) zusammenhängen. Der Wert 100 preist weder eine voranschreitende Impfkampagne noch die ausgeweiteten Testkapazitäten oder die Situation in den Krankenhäusern ein. Der politische Wert 100 ist zum Synonym für die Einfallslosigkeit der Politik geworden.
Die missglückte Ausgangssperre: Im Bund scheint man Urteile, wie sie das Oberverwaltungsgericht Lüneburg gefällt hat, gar nicht zu Kenntnis zu nehmen. Das Instrument der nächtlichen Ausgangssperre ist schon in der Wissenschaft mehr als umstritten, vor Gericht ist es aber bereits durchgefallen. Erst kürzlich holte sich die Region Hannover damit eine üble Klatsche ab. Die Ausgangssperre über dem politischen 100er-Wert ist unverhältnismäßig und schränkt die Freiheit der Menschen in unzumutbarer Weise ein. Dass der Bund trotz der negativen Erfahrungen vor Gerichten weiterhin an dem Instrument festhalte möchte, als wäre nichts passiert, macht einmal mehr deutlich, wie wenig lernfähig die Bundesregierung ist.
Deutschland – Land der Ideenlosigkeit: Der Entwurf in all seiner Mut- und Ideenlosigkeit erweckt den Anschein, als wäre in den Kommunen in den vergangenen Jahren nichts passiert, als hätte es keine Konzepte oder Ideen gegeben, mit dem Virus zu leben. Enthalten sind weder Modelle für Öffnungskonzepte, die es sogar im inzidenzgeplagten Bayern gibt, noch Teststrategien außerhalb der Schulen. Der Entwurf wäre in der aktuellen Form für nahezu alle Länder eine Verschlechterung.
Die Bundesländer haben sich in den vergangenen Monaten wahrlich nicht mit Ruhm bekleckert, der grassierende Unmut über politische Entscheidungen geht auch auf ihr Konto. Am Konferenztisch saßen dabei allerdings immer Bund und Länder, und warum nun ausgerechnet der Bund, der sich weder bei der Beschaffung und Verteilung von Impfstoff noch bei der Auszahlung der Hilfsgelder durch besonders Fähigkeiten ausgezeichnet hat, das Heft des Handelns übernehmen soll, bleibt unklar. Eine Entmachtung der Länder in der Corona-Krise wäre nur sinnvoll, wenn sich für die Bürger damit etwas zum Besseren wandeln würde. Dass das mit dem Gesetzentwurf so sein könnte, glaubt man vielleicht höchstens noch im Kanzleramt – und auch dort vermutlich nicht mehr hinter jeder Bürotür.


