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Zugleich betonte er, dass mit der neuen Verfügung, die vom Sozialministerium am Montag umgesetzt wurde, die Beschränkungen für private Feierlichkeiten noch einmal erhöht worden sind. So heißt es gleich im ersten Punkt dieser Anordnung: „Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes sind auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.“ Dies hält Weil für eine „Generalklausel“, die sich auch gegen private Feiern in Gärten oder Häusern richten kann. Die bisherige Bestimmung, wonach solche Zusammenkünfte dann erlaubt sind, wenn die Obergrenze von 50 Teilnehmern nicht überschritten wird, sei damit aufgehoben. „Diese Bestimmung greift auch dann, wenn weniger Leute zusammenkommen“, erläutert der Ministerpräsident. Wenn die Polizei Hinweise auf Regelverstöße erhalte, müsse sie in jedem Fall genau prüfen, ob das Distanzgebot ausreichend respektiert wird. Faustregel ist dabei ein Abstand von anderthalb Metern zu anderen Menschen, den jeder zu beachten habe.