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Die Vereinbarung wird von den Beteiligten geheim gehalten, gestern hatten sich die Mitglieder des Landtags-Haushaltsausschusses in Niedersachsen vergeblich bemüht, das Papier zu bekommen. Wie es heißt, bedeutet der 53-Prozent-Anteil des Landes allerdings nicht, dass Niedersachsen – bisher vertreten durch den Finanzminister und Nord/LB-Aufsichtsratschef Reinhold Hilbers – das Sagen in der Landesbank hätte. Bei der Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern soll eine Mehrheit von 80 Prozent nötig sein, ebenso beim Verkauf oder Kauf von Teilen der Bank. Was immer an wichtigen Entscheidungen bevorsteht, muss also im Wesentlichen zwischen dem Land Niedersachsen und dem DSGV vorgeklärt werden – das Nein eines der beiden würde automatisch ausreichen, die 80-Prozent-Mehrheit nicht zu erreichen.
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Im vertraulichen Teil der Haushaltsausschuss-Sitzung haben Nord/LB-Vorstandsmitglied Hinrich Holm und Abteilungsleiterin Anne Deter aus dem Finanzministerium über die laufenden Gespräche zur Zukunft der Nord/LB berichtet. Dabei soll auch auf Details der „Grundlagenvereinbarung“ eingegangen worden sein. Vermerkt ist dort nach Rundblick-Informationen ein Schrumpfen der Bilanzsumme von 154 Milliarden auf 95 Milliarden Euro bis zum Jahr 2024. In diesem Zeitraum sollen von derzeit 5250 Stellen noch rund 3000 übrig bleiben. Gewinnausschüttungen sollen frühestens 2021 wieder möglich sein, eine Ausgliederung der „Deutschen Hypothekenbank“ bis 2021 wird geprüft, über eine Herauslösung der LBS Nord oder des Nord/LB-Anteils an der Deka-Bank wird beraten. Geprüft wird auch der Verkauf der „Braunschweiger Landessparkasse“ (BLSK) an die Städte Braunschweig und Salzgitter, sowie die Kreise Wolfenbüttel und Holzminden. Als Preis sind Summen bis zu 700 Millionen Euro im Gespräch. Denkbar wäre wohl, dass die Kommunen einen Kredit dafür aufnehmen, den das Land verbürgen müsste. Dies ist aber gerade in Salzgitter nicht unproblematisch, da die Stadt Empfängerin von Sonderzuweisungen des Landes ist und daher ihre Kreditaufnahme strengen Regeln der Kommunalaufsicht unterliegt.


