3. Sept. 2020
Soziales

Neuer Streit um die Frist bei der Pflegekammer-Umfrage

Der 6. September hängt wie ein Damoklesschwert über der Online-Umfrage zur Pflegekammer. Nur noch bis Sonntag haben die Pflegekräfte in Niedersachsen Zeit, über die Zukunft der Kammer abzustimmen. Jetzt entbrennt aber auf den letzten Metern noch einmal der Streit darüber, wer bisher nicht mitabstimmen konnte, und der wird nun auch juristisch ausgetragen. Der Bundesverband für freie Kammern hat über den Göttinger Anwalt Sven Adam fünf Eilanträge von Pflegekräften auf einstweilige Verfügung an das Verwaltungsgericht Hannover geschickt. Die Pflegekräfte haben bisher keinen individuellen Code erhalten, um an der Umfrage teilzunehmen, und wollen nun kurz vor Toresschluss noch gerichtlich den Zugang erreichen. In einem von fünf Fällen hat das bereits funktioniert. Kaum war der Antrag eingereicht und eine Information des Gerichts beim Sozialministerium, wurde der Klägerin ein Code zugesandt.
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Das ist umso überraschender, weil das Ministerium in den vergangenen Wochen Pflegekräften, die sich an das Haus wandten, eher wenig Hoffnung machte. In der Regel wurde erklärt, warum der- oder diejenige nun einmal keinen Code habe erhalten können. Das ging auch Kammermitgliedern so, die sich sogar mit einer Mitgliedsnummer identifizierten. „Ich gehe davon aus, dass es sich um eine ergebnisoffene Befragung handelt, und da verwundert es mich doch sehr, dass ich und sehr, sehr viele meiner Kollegen keinen Zugangscode erhalten haben“, schrieb eine Pflegekraft vor dreieinhalb Wochen an das Ministerium. Eine Woche später kam die Antwort. Der Beitragsbescheid der Pflegekraft sei als unzustellbar an die Kammer zurückgegangen, es habe keine andere Adresse vorgelegen. „Leider ist ein nachträglicher Versand des Codes nicht möglich“, heißt es in der Mail.
Es sind viele Fragen offen die schnellstmöglich beantwortet werden müssen.
Die Reaktion und der schnelle Versand eines Codes, nachdem das Verwaltungsgericht Hannover involviert wurde, zeigt: Der nachträgliche Versand ist offensichtlich doch möglich. Insgesamt, so heißt es aus dem Ministerium auf Rundblick-Nachfrage, seien 1062 Anschreiben zur Teilnahme an der Umfrage gezählt worden, die als unzustellbar an das Sozialministerium zurückgegangen seien, also knapp 1,4 Prozent der gesamten Anschreiben. In der Mehrzahl der Fälle durfte demnach aus datenschutzrechtlicher Sicht die Adresse nicht genutzt werden. Einige hätten versäumt, der Pflegekammer ihre neue Adresse mitzuteilen.

Wasser auf die Mühlen der Kammerkritiker

Der neue Streit um die Online-Umfrage ist zugleich neues Wasser auf die Mühlen der Kammerkritiker, die ihre Chancen immer wieder zu nutzen wissen. Kai Boeddinghaus, Geschäftsführer des Bundesverbands freie Kammern (BFFK) findet es zwar enttäuschend, dass Pflegekräfte erst vor Gericht ziehen müssen, um ihr Recht einzuklagen, an der Umfrage teilzunehmen. Aber immerhin sei erfreulich, dass über den Klageweg zumindest etwas erreicht werden konnte, sagte Boeddinghaus dem Politikjournal Rundblick. Er fordert jetzt, dass das Sozialministerium eine Meldestelle einrichtet, an die sich alle Pflegekräfte wenden können, die irrtümlicherweise keinen Zugangscode für die Umfrage erhalten hätten. Dafür müsste allerdings der 6. September fallen, der Umfragezeitraum müsste verlängert werden. Denn bis zum kommenden Sonntag dürfte das alles nur schwer zu schaffen sein. Im Ministerium ist man bisher aber nicht bestrebt, den Umfragezeitraum ein weiteres Mal anzupassen. Am Montag könnten also bereits erste Ergebnisse vorliegen.

Kritiker wurden benachteiligt - mutmaßen die Kritiker

Unklar bleibt, wie viele Mitglieder an der Umfrage nicht teilnehmen konnten, obwohl sie die Möglichkeit dazu hätten haben müssen. Die Unregelmäßigkeiten, die bei einem Verfahren mit 78.000 Beteiligten nicht ausbleiben, spielen den Kammergegnern in die Karten. Sie mutmaßen natürlich, dass gerade die Pflegekräfte keinen Code für die Umfrage erhalten haben, die sich zuvor als Kritiker der Kammer geoutet hätten. Die Geschichte klingt zwar in Kritiker-Ohren gut, nachweisbar ist sie am Ende allerdings nicht. Fest steht aber, dass schon eine geringe dreistellige Zahl von Mitgliedern, denen die Teilnahme an der Umfrage nicht möglich war, relevant sein kann. Vor wenigen Tagen wurde zuerst im Rundblick bekannt, dass bis Ende August gerade einmal 11.000 Kammermitglieder, also nur jedes siebte Mitglied, an der Umfrage teilgenommen haben. Je geringer die Beteiligung, desto gewichtiger die Stimme des einzelnen Mitglieds. Erst am kommenden Donnerstag tagt wieder der Sozialausschuss des Landtags. Die FDP-Sozialpolitikerin Sylvia Bruns kündigte bereits gestern im Gespräch mit dem Rundblick an, dass ihre Fraktion auf eine Unterrichtung in Sachen Pflegekammer pochen werde. „Es sind viele Fragen offen die schnellstmöglich beantwortet werden müssen“, erklärte Bruns. Sie bezeichnete es als traurig, dass es erst eines Gerichtbeschlusses bedürfe, um Pflegekräften die Abstimmung zu ermöglichen. „Dem Sozialministerium hätte klar sein müssen, dass es so nicht geht.“ Nun sei gerichtlich festgestellt worden, dass mehr Pflegekräfte an der Umfrage teilnehmen dürften. „Diese müssen selbstverständlich auch genügend Zeit bekommen. Die Frist muss verlängert werden", fordert Bruns. Martin Brüning
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #154.
Niklas Kleinwächter
AutorNiklas Kleinwächter