Pflegekammer-Rechtsstreit auf Kosten des Steuerzahlers
Die niedersächsische Pflegekammer soll abgewickelt werden, so hat es die Politik entschieden. Die Rechnung für die Steuerzahler, die am Ende für die Kosten aufkommen müssen, erhöht sich derweil. Im Kampf um eine Pressemitteilung hat die Kammer – zum Unmut in der Landespolitik – gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover Beschwerde eingelegt. Jetzt kommt der Fall vor das Oberverwaltungsgericht Lüneburg.
In der strittigen Pressemitteilung hatte die Kammer die Rechtmäßigkeit des Umfrageergebnisses und die daraus folgende politische Entscheidung zur Auflösung angezweifelt. Das Ergebnis der Online-Befragung, in der sich 70 Prozent gegen die Kammer ausgesprochen hatten, sei aufgrund der geringen Beteiligung „keine valide Entscheidungsgrundlage gegen die Pflegekammer“, hieß es darin. Kammergegner waren daraufhin vor das Verwaltungsgericht gezogen und hatten das Verfahren gewonnen. Sowohl in den Regierungsfraktionen als auch in der Opposition fragt man sich nun allerdings, warum die Pflegekammer nun noch den Weg vor das OVG Lüneburg geht und die Anwaltskosten die Staatskasse belasten.
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Von einer „Diskussion um des Kaisers Bart“ spricht der CDU-Sozialpolitiker Volker Meyer. Es gebe einen klaren Beschluss des Landtags zur Auflösung der Kammer und eine klare Aussage der Sozialministerin, dass das Ergebnis der Umfrage der Maßstab dafür sei. Die Kammer müsse sich die Frage gefallen lassen, ob es Sinn ergebe, sich an der Stelle juristisch zu verkämpfen. Der SPD-Politiker Uwe Schwarz meint, die Kammer müsse „irgendwann einmal die Realität zur Kenntnis nehmen“. „Die Sachlage ist klar: Ob das Ergebnis repräsentativ ist, entscheidet die politische Mehrheit“, betont Schwarz und verweist auf den Beschluss des Landtags zur Abschaffung der Kammer.
Die Messe ist schließlich gesungen, jetzt muss die Kammer schnellstens aufgelöst werden.
Auch der FDP-Fraktionsvorsitzende Stefan Birkner fordert, angesichts des beschlossenen Endes der Kammer sollte es zu möglichst wenig weiteren Belastungen kommen, schließlich würden die Anwalts- und Prozesskosten der Pflegekammer aus Mitgliedsbeiträgen beziehungsweise Steuergeldern bezahlt. „Ministerin Reimann muss schnellstmöglich für die Abwicklung sorgen – auch, damit hier nicht noch mehr Kosten entstehen“, so Birkner. Auch für den AfD-Sozialpolitiker Stephan Bothe sind die Prozesskosten ein weiterer Grund dafür, das Tempo bei der Abwicklung der Kammer zu erhöhen. „Die Messe ist schließlich gesungen, jetzt muss die Kammer schnellstens aufgelöst werden“, fordert Bothe.
Grenze zulässiger Äußerungen überschritten
Im Streit um die Pressemitteilung hatte die Kammer das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Hannover klar verloren. Das Gericht hatte festgestellt, dass die Kammer die „Grenze zulässiger Äußerungen“ überschritten habe und die Pressemitteilung von der Internetseite zu entfernen sei. Inzwischen führen Kammergegner und Pflegekammer schon wieder einen neuen Kampf um die nächste Pressemitteilung. Vor gut einer Woche hatte sich die Kammer zur Gründung einer Pflegekammer in Nordrhein-Westfalen geäußert und von einem wichtigen „Meilenstein auf dem Weg zur Professionalisierung der Pflegefachberufe“ gesprochen. Sie wünsche den Mitgliedern des Errichtungsausschusses „viel Erfolg, Ausdauer und vor allem die dauerhafte Unterstützung der Landespolitik“, ließ sich Nadya Klarmann, Präsidentin der niedersächsischen Pflegekammer, in der Pressemitteilung vielsagend zitieren. Dort fühlt man sich offensichtlich von der Landespolitik im Stich gelassen.
Die Kammergegner gingen auch gegen diese Pressemitteilung vor und forderten mit Verweis auf das Urteil des Verwaltungsgerichts, sie von der Internetseite zu entfernen, die Kammer lehnte das aber ab. Dort will man erst einmal abwarten, was bei der Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht herauskommt. Den Pflegekräften hilft derweil weder das Abwicklungsverfahren noch der Rechtsstreit über Pressemitteilungen weiter. Uwe Schwarz nennt das Ergebnis der Online-Abstimmung zwar einen Pyrrhussieg für die Kammergegner. Für die Rechtsstreitigkeiten um den Versand von Pressemitteilungen hat aber auch Schwarz keinerlei Verständnis.