23. Sept. 2009 · 
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Pflege: MDK hält gesetzliche Bearbeitungsfrist nicht ein

(rb) Hannover. Der Medizinischen Dienst der Krankenversicherung Niedersachsen (MDKN), der im Auftrag der Kassen u.a. prüft, ob und nach welcher Bedürftigkeitsstufe die Voraussetzungen für eine Pflege erfüllt sind, ist offenbar weit davon entfernt, die entsprechenden Anträge in der gesetzlich vorgeschriebenen Frist zu bearbeiten. Gemäß SGB XI soll Antragstellern grundsätzlich spätestens fünf Wochen [...]

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Dieser Artikel erschien in Ausgabe #173.

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