Vier klagende Landwirte, die stellvertretend für viele vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) gegen die Landesdüngeverordnung angegangen sind, haben einen Erfolg erzielt: Nach einer mehrstündigen Verhandlung und sehr intensiven Prüfungen haben die Richter dem Normenkontrollantrag am Dienstagabend stattgegeben. Das heißt: Die Landesdüngeverordnung, die im Dezember 2019 in Kraft getreten war, ist nach Ansicht der Richter unwirksam – was die „roten Gebiete“ anbelangt. Das Urteil ist nun zwar noch nicht rechtskräftig, da eine Revision zugelassen wurde. Damit könnte das unterlegene niedersächsische Landwirtschaftsministerium bis zum 28. Februar entscheiden, ob es Formfehler im Verfahren sieht und den Weg zum Bundesverwaltungsgericht beschreiten will. Die Düngeverordnung basiert auf Bundesregeln, die alle Länder zum Zwecke des besseren Grundwasserschutzes zur Kennzeichnung nitratbelasteter Gebiete verpflichtete. Diese Areale gelten in der Landesverordnung als sogenannte „rote Gebiete“, in denen die Düngung stark eingeschränkt werden muss. Unter niedersächsischen Bauern waren die Vorschläge für die Landesverordnung sehr kritisch aufgenommen worden. Das OVG stellt in seinem aktuellen Urteil zunächst fest, dass nach der bisherigen Landesverordnung von 2019 die „roten Gebiete“ fehlerhaft ermittelt worden waren – die Art der Gebietsausweisung hätte direkt Bestandteil der Verordnung sein müssen, nicht bloß einer ergänzenden Vorschrift. Zum anderen sieht das OVG schwere Mängel bei den bisherigen Messungen. Als „rote Gebiete“ seien teilweise auch Areale gekennzeichnet worden, für die gar kein klarer Messstellen-Nachweis für eine Überschreitung des Nitrat-Grenzwertes vorgelegen habe. Man sei teilweise von einem „steigenden Trend“ der Belastung ausgegangen, obwohl es dafür nach den Messergebnissen keine Belege gegeben habe. Dieses Urteil dürfte das Agrarministerium zwingen, Vorschläge für eine neue Landes-Düngeverordnung zu entwickeln. Sollte die Landesregierung in Revision gehen, dürften bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung vermutlich noch mehrere Monate vergehen. Das Bundesverwaltungsgericht muss sich auch mit Rechtsstreitigkeiten in anderen Bundesländern über die dortigen Landes-Düngeverordnungen auseinandersetzen.