21. Apr. 2026 · 
P und PJustiz

OVG Lüneburg weist Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen Gasförderung vor Borkum ab

Harald Kramer, Pressesprecher des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg, hat die Abweisung der Klage gegen die geplante Gasförderung durch das Unternehmen One-Dyas vor Borkum verkündet. Der 7. Senat sieht trotz technischer Risiken keinen Grund, den Planfeststellungsbeschluss für das niedersächsische Küstenmeer aufzuheben. Zwar räumten die Richter ein, dass die Bohrungen im Worst-Case-Szenario den Meeresboden auf einer Fläche von 150 Quadratkilometern um bis zu 7,6 Zentimeter absenken könnten und spürbare Erdbeben der Magnitude 2,9 möglich seien. Doch das Gericht stuft diese Auswirkungen als geringfügig ein. „Etwaige durch das Vorhaben ausgelöste Erdbeben könnten bei Fischen, Vögeln und den Meeresboden bewohnenden Lebewesen zu kurzzeitigen Verhaltensänderungen wie etwa Schreckreaktionen oder Flucht führen, aber keine erheblichen Beeinträchtigungen bewirken“, hieß es zur Urteilsbegründung. Da natürliche Sedimentschwankungen bereits einen halben Meter pro Jahr ausmachen können, seien die projektspezifischen Absenkungen praktisch nicht messbar. Die Deutsche Umwelthilfe ist damit mit ihrem Versuch gescheitert, die bergrechtliche Genehmigung für die Bohrungen im deutschen Hoheitsgebiet zu stoppen. Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen. DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner hofft nun auf das höchste niederländische Gericht, den Raad van State, wo ebenfalls noch ein Verfahren läuft. Dabei geht es um die niederländische Genehmigung für das grenzüberschreitende Gasförderprojekt, dessen Auswirkungen nach Auffassung der Umwelthilfe auch deutsche Schutzgebiete betreffen könnten.

Dieser Artikel erschien in Ausgabe #075.
Christian Wilhelm Link
AutorChristian Wilhelm Link

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OVG Lüneburg weist Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen Gasförderung vor Borkum ab