
Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) nutzte eine Unterrichtung vor dem Rechtsausschuss des Landtags an diesem Mittwoch, um das Drängen der Landesregierung auf mehr Schutz vor Deepfakes und anderen Formen digitaler Gewalt deutlich zu machen. Sie habe das Thema bereits seit ihrer Amtsübernahme 2022 forciert, stellte Wahlmann klar und führte verschiedene Initiativen in der Justizministerkonferenz sowie im Bundesrat auf. „Ich bin froh, dass Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) auf unsere Initiativen eingegangen ist“, sagte Wahlmann. Am vergangenen Freitag hat die Bundesministerin ihren Gesetzentwurf öffentlich vorgestellt. In den kommenden Wochen können nun Länder und Verbände dazu Stellung beziehen. Wahlmann erklärte vor dem Rechtsausschuss, ihr Haus werde den Entwurf nun umfassend prüfen – sie wertete ihn aber jetzt schon als Erfolg der Landesregierung. Wahlmann lobte etwa, dass künftig verboten sein soll, wenn Videos mit sexuellem Inhalt nicht einvernehmlich hergestellt oder verbreitet werden. Sie hob zudem die Detailbestimmung hervor, dass intime Körperteile, die abgebildet werden, nicht mehr eindeutig einer Person zugeordnet werden müssen, damit die Aufnahme als strafrechtlich relevant gewertet wird. Der Hubig-Gesetzentwurf sieht zudem vor, dass Fake-Bilder oder -Videos auch dann verboten sind, wenn sie zwar keinen sexuellen Bezug haben, aber trotzdem der betreffenden Person erheblich schaden könnten. Diese Nachschärfung begrüßt Wahlmann ebenso wie ein Verbot der unbefugten Überwachung mithilfe eines GPS-Trackers. Die Ministerin führte aus, dass diese Methode am Ende einer Beziehung eingesetzt werde, um den Partner zu kontrollieren.
In der Sitzung des Rechtsausschusses führte Wahlmann aus, dass digitale Gewalt als Phänomen aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung immer häufiger auftrete. Die Aufnahmegeräte würden kleiner, der Austausch über Online-Plattformen oder Chatgruppen einfacher. Besonders häufig seien Mädchen und Frauen betroffen. Deepfakes müssten dabei nicht immer einen pornographischen Kontext haben, manchmal gehe es auch um Machtausübung. Kriegen Familienangehörige, Freunde oder Kollegen derartige Aufnahmen zu Gesicht, habe dies für die Betroffenen oft erhebliche Auswirkungen. Denn nicht alle erkennen sofort, dass es sich um eine manipulierte Darstellung handelt. Von posttraumatischen Belastungsstörungen über Schlafstörungen bis hin zum Suizid könne dies führen, erläuterte Wahlmann, die sich nach eigenen Angaben intensiv mit Betroffenen ausgetauscht hat. Die Formen der digitalen Gewalt seien vielfältig, berichtete sie: Es gebe Sextortion, eine Form von Erpressung mit Nacktfotos, oder Rachepornos, die meist noch einvernehmlich in einer Beziehung angefertigt wurden und anschließend unabgesprochen veröffentlicht werden.
Erst vor einigen Wochen hatte Wahlmann ihre Initiative zum Schutz vor Nacktaufnahmen an öffentlichen Orten vorgestellt. Dabei verwies sie auf zwei konkrete Fälle, die von den Betroffenen selbst publik gemacht worden waren. In der einen Situation wurde der Po einer Joggerin von einem Mann gefilmt. In einem anderen Fall filmte ein Mann zwei Frauen, die nackt in einer Sauna saßen. Weil sich die Frauen in beiden Fällen an öffentlichen Orten befanden, war das Anfertigen der Aufnahmen nicht strafbar – auch das soll sich jetzt ändern. Als schlimmste Form der digitalen sexualisierten Gewalt bezeichnete Wahlmann das Anfertigen von Vergewaltigungsvideos, wie es aus dem Fall Pelicot aus Frankreich bekannt ist. Ähnliches habe sich aber auch in Niedersachsen zugetragen, berichtete Wahlmann. Laut Staatsanwaltschaft sei eine Frau über einen Zeitraum von 18 Jahren immer wieder von ihrem Ehemann betäubt und dann vergewaltigt worden, die dabei entstandenen Videos seien über vier Millionen Mal angeklickt worden. Den Fall habe die Staatsanwaltschaft nur deshalb juristisch nicht weiterverfolgen können, weil sich der mutmaßliche Täter zuvor suizidiert habe. Wahlmann erläuterte, dass es einem Täter bislang nicht verboten ist, derartige Videos in einer geschlossenen Chatgruppe zu verbreiten.
Im Rechtsausschuss erfuhr die Justizministerin fraktionsübergreifende Unterstützung für ihren Kurs. „Wir sehen, dass wir uns hier neu im Recht aufstellen müssen“, sagte die CDU-Rechtspolitikerin Carina Hermann während der anschließenden Aussprache. Sie begrüßte, dass Betroffene künftig nicht mehr gezwungen sein sollen, einen Strafantrag stellen zu müssen. In zwei Aspekten wünschte sich Hermann allerdings ein noch entschiedeneres Vorgehen: Sie fordert ein Konzept, wie sichergestellt werden kann, dass derartige Videos tatsächlich überall gelöscht werden. Außerdem will die CDU, dass IP-Adressen und Portnummern für drei Monate gespeichert werden müssen, damit die mutmaßlichen Täter einfacher ermittelt werden können. Wahlmann führte daraufhin aus, dass es zu Recht nicht möglich sei, Inhalte in privaten Chatgruppen zu kontrollieren. In Bezug auf die IP-Adressen erklärte sie allerdings, dass es aus ihrer Sicht notwendig sei, diese zu erheben, wenn man die Fälle verfolgen möchte. Evrim Camuz (Grüne) zeigte sich erfreut über die Zustimmung aus der Opposition. „Es kann uns alle treffen, parteiübergreifend“, sagte sie und wies damit dezent auf den Deepfake-Skandal innerhalb der CDU-Landtagsfraktion hin. Am Gesetzentwurf der Bundesregierung fand sie eine Regelung, die sie nicht mittragen wolle: Ein Hinweis darauf, dass es sich um Deepfakes oder KI-generiertes Material handelt, dürfe ihrer Ansicht nach die Urheber oder Anbieter der Bilder nicht vor der Strafverfolgung schützen.


