11. Dez. 2017
Wirtschaft

ÖPNV: Private Busunternehmen sehen sich durch Gutachten gestärkt

Im Streit um die Kommunalisierung im öffentlichen Nahverkehr sehen sich die privaten Busunternehmen durch ein neues Gutachten gestärkt. Der Verwaltungsrechtsexperte Jan Ziekow kommt darin zum Ergebnis, dass es einen Ausgleich geben muss, wenn staatliche Stellen durch Fahrpreisvorgaben, zum Beispiel aus sozialen Gründen, in den Markt eingreifen. In diesem Fall greife eine allgemeine Vorschrift, die den finanziellen Ausgleich regelt. „Es muss den Unternehmen ermöglicht werden, weiterhin als eigenwirtschaftlicher Betreiber tätig zu sein. Fahrpreisvorgaben dürfen nicht dazu führen, den Verkehr zu kommunalisieren“, sagt Michael Kaiser vom Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN). Im Gutachten heißt es, im Fall einer Festlegung auf sogenannte Höchsttarife sei „von einer Pflicht zu Gewährung einer Ausgleichsleistung“ auszugehen. Es gibt demnach in diesem Fall für die Kommunen kein Wahlrecht zwischen einer allgemeinen Vorschrift und einer Ausschreibung. Im vergangenen Jahr hatte es in Niedersachsen Auseinandersetzungen zwischen privaten Busbetreibern und Landesregierung um Änderungen bei der Ticket-Finanzierung für Schüler im öffentlichen Personennahverkehr gegeben. Sowohl GVN als auch die Landtagsopposition hielten das Gesetz beihilferechtlich für nicht wasserdicht und sahen Nachteile für kleine und mittlere private Unternehmen.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #221.
Martin Brüning
AutorMartin Brüning