Helge Limburg, Grünen-Bundestagsabgeordneter aus Niedersachsen und justizpolitischer Sprecher seiner Fraktion, begrüßt die Veränderung des Richtergesetzes auf Bundesebene, die jetzt angeschoben wurde. Damit wird nun beabsichtigt, dass auch Schöffen auf ihre Verfassungstreue überprüft werden müssen, bevor sie berufen werden.

Gegen Berufsrichter, bei denen es Zweifel an der Treue zum Grundgesetz gibt, können Amtsenthebung, Richteranklage und Disziplinarverfahren künftig parallel betrieben werden. Bisher war es so, dass das Disziplinarverfahren erst im Anschluss an ein Strafverfahren folgte – was eine mitunter sehr lange Dauer des Prozesses zur Folge hatte.
„Damit wird die Justiz noch besser als bisher vor Verfassungsfeinden geschützt“, sagte Limburg. Er betont, dass die Richter „gerade in diesen gesellschaftlich aufgeladenen Zeiten eine Rückenstärkung verdienen“. Daher solle der Bundestag die Initiative zügig beraten und beschließen.