3. Sept. 2019
Soziales

Notaufnahmen in Not: Streit um Spahns Entlastungspläne

Von Evelyn Griep Hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn das richtige Rezept für die Reform der Notfallversorgung? Mitte Juli hatte Spahn seine Ideen vorgestellt und den Ländern einen Arbeitsentwurf für ein Gesetz zur Reform der Notfallversorgung zur Bewertung überlassen. Seitdem wird diskutiert, ob das, was in dem Entwurf steht, die Situation in den Notaufnahmen entspannen kann. Die ist seit Jahren angespannt. Wer nicht selbst schon einmal am Wochenende Stunden im Wartezimmer einer Notaufnahme verbracht hat, kennt zumindest jemanden, dem das schon passiert ist. [caption id="attachment_43144" align="alignnone" width="780"] Volle Notaufnahmen sind inzwischen die Regel - Foto: upixa[/caption] Eine Versichertenbefragung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zeigt: Zwischen 2006 und 2019 stieg der Anteil derer, die nachts oder am Wochenende zur Behandlung in ein Krankenhaus gehen, konstant an: Von 29,2 auf 42 Prozent. Das Klinikum Region Hannover (KRH) zählt etwa 150.000 Patientenkontakte jährlich in insgesamt sieben Notfallambulanzen in und um Hannover. „In den zurückliegenden Jahren haben die Krankenhäuser in Deutschland einen immer größeren Anteil an der Sicherstellung der Notfallversorgung übernommen. Diesen Trend kann auch das Klinikum Region Hannover wahrnehmen“, erklärt Matthias Bracht, Geschäftsführer Medizin im KRH. „Das Bedürfnis in der Bevölkerung, schnell und umfassend behandelt zu werden, ist gestiegen“, stellt auch Mark Barjenbruch, Vorsitzender des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) fest. „Viele Patienten empfinden das eigene Krankheitsbild als so schlimm, dass sie als Notfall das Krankenhaus aufsuchen und sich dort auch richtig aufgehoben fühlen.“ Helge Engelke, Verbandsdirektor der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft (NKG) sieht noch ein anderes Problem: „Im vertragsärztlichen Bereich gibt es lange Wartezeiten.
In den zurückliegenden Jahren haben die Krankenhäuser einen immer größeren Anteil an der Sicherstellung der Notfallversorgung übernommen
Patienten versuchen dies zu vermeiden und wählen den vermeintlich schnelleren Zugang zu medizinischen Leistungen über das Krankenhaus.“ Entsprechend trifft „Unfallopfer“ auf „Schnitt am Finger“, „Herzinfarkt“ auf „leichte Infektion der oberen Atemwege“ und „Schlaganfall“ auf „Rückenschmerzen, die schon mehrere Wochen bestehen“. Anders formuliert: lebensbedrohlicher Notfall trifft auf Bagatellerkrankung. In den Notaufnahmen verschwimmt die Grenze zwischen stationärer und ambulanter Notfallversorgung zunehmend, falls sie den Patienten überhaupt jemals bewusst war. Eine stärkere Lenkung der Patienten könnte nach Auffassung von Gesundheitsminister Jens Spahn das Problem lösen. Damit der „Schnitt am Finger“ nicht in der Notaufnahme, sondern beim ärztlichen Bereitschaftsdienst landet. Teil eins seines Reformvorschlages sind daher gemeinsame Notfallleitstellen, erreichbar sowohl über die 112 als auch über die 116 117, der Servicenummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes außerhalb der Sprechstunden. Die KVN, die den Bereitschaftsdienst verantwortet ist irritiert. Gerade sei man dabei, die Servicenummer bekannter zu machen, unter anderem durch eine Werbekampagne. „Ich hätte mir gewünscht, dass wir erstmal schauen können, ob dies funktioniert. Jetzt soll noch die 112 hinzukommen. Da fragt man sich: ist das vernünftig oder hektische Betriebsamkeit?“ Teil zwei der Patientenlenkung wird gemäß der Reformvorschläge im Krankenhaus stattfinden. Der Bundesgesundheitsminister schlägt die Einrichtung Integrierter Notfallzentren (INZ) als erste Anlaufstelle für Patienten vor. Sie vereinen den ärztlichen Bereitschaftsdienst – aktuell sind in Niedersachsen über 60 Bereitschaftsdienstpraxen an Kliniken angedockt  – und die zentrale Notaufnahme.  Das INZ soll nach dem „Ein-Tresen-Prinzip“ arbeiten: Alle Patienten – ob Notfall oder Bagatellerkrankung – durchlaufen eine qualifizierte Ersteinschätzung. Je nach individueller Situation behandelt dann ein Bereitschaftsarzt oder ein Klinikarzt in der Notaufnahme. Welche Krankenhäuser ein INZ erhalten, sollen die Länder über ihre Notfallversorgungsplanung festlegen, so der Entwurf. Die Einrichtung und Leitung der INZ soll eine extra Gesellschaft übernehmen.
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Die Idee, an einem gemeinsamen Tresen zu schauen, ob der Patient ein Fall für das Krankenhaus oder für den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst ist, sei per se erst einmal gut, meint man bei der Kassenärztlichen Vereinigung. „Ob man dafür aber einen eigenen Sektor schaffen muss, mit neuen Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen ambulanter und stationärer Versorgung bezweifle ich“, sagt der Vorstandsvorsitzende Barjenbruch. „Wir sind ja bereits mit über 60 Bereitschaftspraxen in den Krankenhäusern präsent. Das funktioniert in der Regel gut.“ Unklar ist noch die Frage der Verantwortlichkeiten. Gemäß dem Arbeitsentwurf des Gesundheitsministeriums ginge der Sicherstellungsauftrag für die ambulante Notfallversorgung außerhalb der Sprechstunden auf die Länder über. „Somit wäre die Kassenärztliche Vereinigung raus aus der ambulanten Notfallversorgung“, kommentiert Barjenbruch den Vorstoß und fügt hinzu: „Das wundert mich schon, wenn man bedenkt, dass wir diese Aufgabe seit mehr als siebzig Jahren sehr verantwortungsbewusst erfüllen. Wenn wir den Sicherungsauftrag nicht mehr haben, können wir unsere Ärzte nicht so lange einsetzen. Die hätten dann um 18 Uhr Feierabend.“ Es gibt also noch viel Diskussionsbedarf rund um Spahns Notfallreform. Wann der Bundesminister einen fertigen Gesetzentwurf vorlegt, ist offen.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #152.
Martin Brüning
AutorMartin Brüning