Nitratrichtlinie: EU stellt Verfahren gegen Deutschland ein
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat ihrer alten Heimat Niedersachsen am Donnerstag eine positive Entscheidung ihrer Behörde mitteilen können. In der turnusmäßigen Überprüfung laufender Vertragsverletzungsverfahren ist die EU-Kommission zu dem Ergebnis gekommen, das Verfahren gegen Deutschland wegen der unzureichenden Umsetzung der Nitratrichtlinie einzustellen.
Bereits im Juni 2018 hatte der Europäische Gerichtshof den deutschen Verstoß festgestellt und die Bundesrepublik zum Nachsteuern aufgefordert, im Juli 2019 leitete die EU-Kommission ein weiteres Verfahren ein. Insbesondere für ein stark landwirtschaftlich geprägtes Land wie Niedersachsen waren die Verhandlungen über die notwendigen Maßnahmen herausfordernd und lösten zahlreiche Bauernproteste aus. Nicht zuletzt die daraus erwachsene Vorgabe, in den besonders nitratbelasteten Gebieten nur noch 20 Prozent unterhalb des Bedarfs zu düngen, sorgte bei den Praktikern für Unmut.
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Doch bei der EU-Kommission zeigten die ergriffenen Maßnahmen nun Wirkung. In einer Mitteilung hob die Brüsseler Behörde hervor, dass neben der 20-Prozent-Regel „unter anderem längere Sperrfristen, in denen gar nicht gedüngt werden darf, ein Düngeverbot für gefrorenen Boden, und strengere Regeln zur Düngung von geneigten Flächen“ die negativen Auswirkungen auf Boden und Wasserressourcen verringert hätten. Abschließend heißt es in der Begründung: „Insgesamt ist die Kommission nun der Auffassung, dass die von Bund und Ländern erlassenen Regeln der Nitratrichtlinie entsprechen und der anhaltenden Notwendigkeit, die hohe Nitratbelastung der Gewässer anzugehen, gerecht werden.“
Niedersachsens Agrarministerin Miriam Staudte (Grüne) kommentiert die Entscheidung erfreut: „Das ist eine gute Nachricht und ein Zeichen dafür, dass neues Vertrauen zwischen der Europäischen Union und Deutschland aufgebaut wurde. Dieses zarte Pflänzchen muss nun weiter gepflegt werden, denn es werden kontinuierlich Fragen des Grundwasserschutzes weiter diskutiert werden. In jedem Fall ist die Entscheidung eine gute Grundlage, um in der nächsten Zeit den Gesprächsfaden zu verursachergerechteren Ansätzen bei der Düngung aufzunehmen.“
Für den Präsidenten des niedersächsischen Landesbauernverband, Holger Hennies, sei diese Entscheidung „überfällig angesichts der längst erreichten und messbaren Effizienzsteigerungen bei der Düngung“. Betriebe, die bereits gewässerschonend arbeiten, sollten dafür künftig belohnt werden, fordertd er Landvolk-Chef und stellt fest: „Es ist gut, dass die EU nicht mehr willkürlich Änderungen in der Düngeverordnung vornehmen kann und dass endlich mehr Verursachergerechtigkeit entsteht kann.“
Karin Logemann, agrarpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, sieht in dem Beschluss der EU einen Schritt in Richtung mehr Verursachergerechtigkeit: „Die allermeisten Landwirtinnen und Landwirte gehen verantwortungsvoll mit der Natur und der wertvollen Ressource Wasser um. Wir wollen gezielt diejenigen in die Verantwortung nehmen, die zu viel Dünger aufbringen und hier mit guter Beratung unterstützen.“
Dieser Artikel erschien am 02.06.2023 in der Ausgabe #100.
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