
Das niedersächsische Friseurhandwerk will raus aus der Grauzone: Anstelle regional stark unterschiedlicher Vorgaben fordert die Branche eine landesweite Hygieneverordnung für körpernahe Dienstleistungen. Der Landesinnungsverband argumentiert: Wer täglich mit Haut, Haaren und Werkzeugen arbeitet, braucht praxisnahe Regeln statt Vorgaben, die vom Tattoo-Studio bis zur Klinik alles und nichts abdecken. Zwar existiert mit der Niedersächsischen Verordnung über Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (NMedHygVO) bereits ein Regelwerk. Dieses ist jedoch – wie der Name schon sagt – für Krankenhäuser und Arztpraxen konzipiert. Aus Sicht des Handwerks lassen sich die dort verankerten Anforderungen, etwa zu Desinfektion und Dokumentation, nicht auf den Alltag in Friseurbetrieben übertragen. „Niedersachsen braucht eine neue oder aktualisierte Verordnung, die die Realität unserer Betriebe widerspiegelt – nicht die Strukturen medizinischer Großkliniken“, sagt Landesinnungsmeisterin Manuela Härtelt-Dören, die ein Friseurstudio in Göttingen betreibt.
Der ungewöhnliche Ruf nach Regulierung wurde vor allem durch den Hautpilz "Trichophyton tonsurans" ausgelöst. Der leicht übertragbare Erreger kann unter anderem die Scherpilzflechte verursachen und ist seit 2024 auch in Niedersachsen wieder auf dem Vormarsch. „Besonders auffällig ist das gehäufte Auftreten im Zusammenhang mit Besuchen von sogenannten Barbershops“, heißt es dazu in einem offiziellen Merkblatt des Landesgesundheitsamts. Gerade in diesem Zusammenhang zeigt sich nach Einschätzung des Friseurhandwerks jedoch ein strukturelles Problem: Die Niedersächsische Hygieneverordnung werde in der Praxis sehr unterschiedlich ausgelegt – mit entsprechend uneinheitlichen Vorgaben und spürbaren Unsicherheiten für die Betriebe. Die Branche kritisiert einen Flickenteppich aus Einzelauflagen, der weder dem Gesundheitsschutz noch der Rechtssicherheit diene. „Wir brauchen mehr einheitliche Standards vor Ort und keine zusätzlichen Schulungen“, betont Katharina Kalinowsky, Friseurmeisterin aus Tostedt und Vorsitzende des Innungsausschusses Umwelt und Gesundheit.

Als Vorbild verweist das niedersächsische Friseurhandwerk auf das Land Berlin. Dort gilt seit der Corona-Pandemie eine eigenständige Infektionsverhütungsverordnung für körpernahe Dienstleistungen. Die Berliner Regelung richtet sich gezielt an Friseursalons, Kosmetik-, Tattoo- und Piercingstudios und unterscheidet bewusst zwischen medizinischen Einrichtungen und handwerklichen Betrieben. Berlin habe frühzeitig erkannt, dass pauschale Vorgaben aus dem medizinischen Bereich für körpernahe Dienstleister oft praxisfern oder nicht erforderlich sind. Die Umsetzung erfolge dort in enger Abstimmung mit Handwerkskammern und Berufsverbänden, was Akzeptanz schaffe und Bürokratie vermeide. „Niedersachsen kann eine moderne, praxistaugliche und wirtschaftlich tragfähige Lösung für über 15.000 Betriebe im Bereich der körpernahen Dienstleistungen schaffen – basierend auf bewährten Standards, Umsetzbarkeit und passgenau zugeschnitten auf das Handwerk“, sagt Geschäftsführer Sebastian Kunde vom Landesinnungsverband. Er fordert nun das Sozialministerium in Hannover sowie die Fraktionen im Landtag auf, eine eigenständige Hygieneverordnung auf den Weg zu bringen – natürlich gemeinsam mit den Berufsvertretungen.


